Magnuscom UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Magnuscom UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bexbach (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 106483). 1 Bekanntmachung vom 08. Juli 2026 bis 08. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bexbach |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Saarbrücken |
| Aktenzeichen | 106 IN 62/25 |
| Handelsregister | Saarbrücken, HRB 106483 |
| Bundesland | Saarland |
| Branche | IT, Software & Kommunikation |
| Zeitraum | 08. Juli 2026 – 08. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 106 IN 62/25
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 62/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106483 eingetragenen Magnuscom UG (haftungsbeschränkt), Ludwigsthaler Straße 23, 66539 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Fuchs, ist der am 02.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 19.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 07.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Saarbrücken, 07.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.
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