MAGNA Gewerbebau GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für MAGNA Gewerbebau GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 147970). 1 Bekanntmachung vom 01. Juni 2026 bis 01. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67c IN 93/26 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 147970 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 01. Juni 2026 – 01. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 67c IN 93/26
67c IN 93/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MAGNA Gewerbebau GmbH, Bauleitung, Projektsteuerung, die Erbringung von Bauleistungen sowie die Tätigkeit gem. § 34c GewO, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147970), vertr. d.: Christian Alexander Caesar, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 01.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.