Unternehmensinsolvenz

Lüdemann oHG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Lüdemann oHG mit Sitz in Neu Wulmstorf (Amtsgericht Tostedt, HRA 203245). 8 Bekanntmachungen vom 18. September 2024 bis 24. April 2026.

Stammdaten

SitzNeu Wulmstorf
GerichtAmtsgericht Tostedt
Aktenzeichen22 IN 108/24
HandelsregisterTostedt, HRA 203245
Zeitraum18. September 2024 – 24. April 2026
Bekanntmachungen8

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 17.09.2024 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040/46899150, Fax: 040468991515, E-Mail: Hendrik.Heerma@frh-recht.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Tostedt, 17.09.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: Über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 24.10.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040/46899150, Fax: 040468991515, E-Mail: Hendrik.Heerma@frh-recht.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.12.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 21.01.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Tostedt, 30.10.2024 Hinweise (Art. 13, 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Datenschutz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

  3. Nr. 3SonstigesAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Tostedt, 20.08.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter) ist Termin zur a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans b) Abstimmung über diesen Plan anberaumt auf: Mittwoch, 07.01.2026, 14:00 Uhr, Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. Amtsgericht Tostedt, 03.12.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Amtsgericht Tostedt, 17.03.2026

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), ist der Beschluss vom 17.03.2026 berichtigt worden. Statt vorläufiger Insolvenzverwalter muss es richtig heißen: Insolvenzverwalter Gleiches gilt für den ersten Satz der Gründe des Beschlusses. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt oder dem Landgericht Stade, 21682 Stade einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Tostedt, 30.03.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen von Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heermafür seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt eingesehen werden. Amtsgericht Tostedt, 07.04.2026

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 22 IN 108/24

    22 IN 108/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), ist das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO mit Wirkung zum 30.04.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Tostedt, 24.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar