LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 122432). 5 Bekanntmachungen vom 16. Februar 2024 bis 08. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 122432 |
| Zeitraum | 16. Februar 2024 – 08. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 34/24 L
810 IN 34/24 L: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Rendeler Straße 38, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122432), vertr. d.: Korab Humolli, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 um 11:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.02.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 34/24 L-1-5
810 IN 34/24 L: In dem Insolvenzverfahren LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Rendeler Straße 38, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122432), vertreten durch: Korab Humolli, (Geschäftsführer), wurde am 14.05.2024 um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 187/24 L verbunden. Das Verfahren 810 IN 34/24 L führt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 14.05.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 34/24 L-1-5
810 IN 34/24 L-1-5 Am 14.05.2024 um 13:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Rendeler Straße 38, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122432), vertreten durch: Korab Humolli, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 05.08.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 19.08.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.05.2024
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 34/24 L-1-5
810 IN 34/24 L-1-5 In dem Insolvenzverfahren LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Rendeler Straße 38, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122432), vertr. d.: Ivica Prskalo, Gründenseestraße 35, 60386 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 12.11.2024
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 34/24 L-1-5
810 IN 34/24 L-1-5 In dem Insolvenzverfahren LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Rendeler Straße 38, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122432), vertreten durch: Ivica Prskalo, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.