Logipal24 GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Logipal24 GmbH mit Sitz in Leonberg (Amtsgericht Ludwigsburg, HRB 763758). 5 Bekanntmachungen vom 11. Juli 2025 bis 15. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Leonberg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Ludwigsburg |
| Aktenzeichen | 3 IN 311/25 |
| Handelsregister | Stuttgart, HRB 763758 |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Branche | Transport, Logistik & Lagerei |
| Zeitraum | 11. Juli 2025 – 15. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 3 IN 311/25
3 IN 311/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 11.07.2025 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart Telefon: 0711 7696880 Telefax: 0711 76968850 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 19.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 08.09.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 08.09.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigsburg Schorndorfer Straße 39 71638 Ludwigsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 11.07.2025
- Nr. 2SonstigesAz. 3 IN 311/25
3 IN 311/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529 | Terminsbestimmung: Termin zur - Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger - Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf Freitag, 24.04.2026, 10:00 Uhr Sitzungssaal B, EG, Schorndorfer Straße 39, 71638 Ludwigsburg Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
- Nr. 3SonstigesAz. 3 IN 311/25
3 IN 311/25 _______________________________________________________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. 2. Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529 ________________________________________________________________________ Der Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 818.011,45 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 50 % auf die Vergütung geltend gemacht. Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 175,00 EUR je angefangenen Monat sowie Zustellauslagen für 164 Zustellungen zu je 3,50 EUR beantragt. Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
- Nr. 4SonstigesAz. 3 IN 311/25
3 IN 311/25 _______________________________________________________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529 ________________________________________________________________________ Der vorläufige Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.435.927,64 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 30 % auf die Vergütung geltend gemacht. Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 175,00 EUR je angefangenen Monat beantragt. Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
- Nr. 5SonstigesAz. 3 IN 311/25
3 IN 311/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Logipal24 GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Lukasz Palkowski Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763758 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.: R25-0529 | | 1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.