Unternehmensinsolvenz

LITHEC GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für LITHEC GmbH mit Sitz in Miesbach (Amtsgericht Wolfratshausen, HRB 134377). 7 Bekanntmachungen vom 02. Mai 2025 bis 09. Juni 2026.

Stammdaten

SitzMiesbach
GerichtAmtsgericht Wolfratshausen
AktenzeichenIN 40/25
HandelsregisterMünchen, HRB 134377
BundeslandBayern
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum02. Mai 2025 – 09. Juni 2026
Bekanntmachungen7

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. IN 40/25

    IN 40/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb v. elektronischen u. elektromechanischen Geräten, Entwicklung v. Anwendersoftware sowie Handel mit Computerhard- und Software auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2025 um 09.15 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet 3. Die Sachwalterin wird ermächtigt ein Verfahrenskonto zu führen und die aus Anfechtungen genierten liquiden Mittel sowie die nicht zur laufenden Betriebsfortführung erforderlichen liquiden Mittel der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten. 4. Zur Sachwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Anke Keller Herzogstraße 9, 80803 München Telefon: +49(89)6137285-0 Telefax: +49(89)6137285-51 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.06.2025 bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Sachwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Sachwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Sachwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 14.07.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 7. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 14.07.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Sachwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 9. Die Sachwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 24.02.2025 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wolfratshausen Bahnhofstr. 18 82515 Wolfratshausen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.05.2025

  2. Nr. 2SonstigesAz. IN 40/25

    IN 40/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin | hat die Sachwalterin am 05.06.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 06.06.2025

  3. Nr. 3SonstigesAz. IN 40/25

    IN 40/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin | | 1. Die Prüfung der bis 04.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-29 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 06.02.2026

  4. Nr. 4SonstigesAz. IN 40/25

    IN 40/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin | | 1. Die Prüfung der bis 30.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-32 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.04.2026

  5. Nr. 5SonstigesAz. IN 40/25

    IN 40/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin | Terminsbestimmung: Termin zur - Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger - Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf Mittwoch, 03.06.2026, 13:30 Uhr Sitzungssaal 2, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 30.04.2026

  6. Nr. 6SonstigesAz. IN 40/25

    IN 40/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin | | 1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 08.06.2026

  7. Nr. 7SonstigesAz. IN 40/25

    IN 40/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin | Terminsbestimmung: Termin zur - Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger - Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf Mittwoch, 24.06.2026, 09:00 Uhr Sitzungssaal 2, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 09.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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