KRIAN GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für KRIAN GmbH mit Sitz in Tappenbeck (Amtsgericht Wolfsburg, HRB 205635). 5 Bekanntmachungen vom 03. September 2025 bis 29. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Tappenbeck |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Wolfsburg |
| Aktenzeichen | 25 IN 104/25 |
| Handelsregister | Braunschweig, HRB 205635 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | IT, Software & Kommunikation |
| Zeitraum | 03. September 2025 – 29. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 25 IN 104/25
25 IN 104/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KRIAN GmbH, IT-Services, Bockstreue 6, 38479 Tappenbeck (AG Braunschweig, HRB 205635), vertr. d.: Venkata Jagadish Iruvuri, (Geschäftsführer), ist am 02.09.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Zur Insolvenzverwalterin ist Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61 28 720-150, Fax: 0531/61 28 720-100, E-Mail: KWinter@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 02.09.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 25 IN 104/25
25 IN 104/25 : Über das Vermögen der KRIAN GmbH, IT-Services, Bockstreue 6, 38479 Tappenbeck (AG Braunschweig, HRB 205635), vertr. d.: Venkata Jagadish Iruvuri, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61 28 720-150, Fax: 0531/61 28 720-100, E-Mail: KWinter@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.01.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 29.01.2026, 11:00 Uhr, Saal D, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Gemäß § 149 Abs.1 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten zu hinterlegen sind bei dem Amtsgericht Wolfsburg. Vorhandenes Geld ist, soweit es nicht zur Fortführung der Geschäfte benötigt wird, auf einem gesonderten Insolvenzkonto anzulegen. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 05.11.2025
- Nr. 3SonstigesAz. 25 IN 104/25
25 IN 104/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRIAN GmbH, IT-Services, Bockstreue 6, 38479 Tappenbeck (AG Braunschweig, HRB 205635), vertr. d.: Venkata Jagadish Iruvuri, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 11.12.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Wolfsburg, 15.12.2025
- Nr. 4SonstigesAz. 25 IN 104/25
Geschäfts-Nr. 25 IN 104/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen KRIAN GmbH, IT-Services, Bockstreue 6, 38479 Tappenbeck (AG Braunschweig, HRB 205635), vertreten durch: Venkata Jagadish Iruvuri, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Hach, Maybachstraße 3, 38518 Gifhorn, hat die Insolvenzverwalterin mit Antrag vom 16.01.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 875.574,92 EUR die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 3 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein. Amtsgericht Wolfsburg 28.01.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 104/25
25 IN 104/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRIAN GmbH, IT-Services, Bockstreue 6, 38479 Tappenbeck (AG Braunschweig, HRB 205635), vertr. d.: Venkata Jagadish Iruvuri, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter auf einer Berechnungsgrundlage von 875.574,92 EUR zuzüglich eines Zuschlags von insgesamt 85% festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wolfsburg eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 26.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.