Unternehmensinsolvenz

KR Projektbau Walter Rathenau Str. 40 GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für KR Projektbau Walter Rathenau Str. 40 GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18587). 1 Bekanntmachung vom 16. März 2026 bis 16. März 2026.

Stammdaten

SitzLeipzig
GerichtAmtsgericht Leipzig
Aktenzeichen405 IN 1982/25
HandelsregisterLeipzig, HRA 18587
BundeslandSachsen
BrancheEinzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Zeitraum16. März 2026 – 16. März 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 405 IN 1982/25

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1982/25 In dem Verfahren über den Antrag der KR Projektbau Walter Rathenau Str. 40 GmbH & Co. KG, Gottfried-Keller-Weg 4, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRA 18587 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KR ProjektBau GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Haiko Kloepzig; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hardy Rosenberger - wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 13.03.2026 mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. - Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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