Unternehmensinsolvenz

Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn mit Sitz in Bad Salzdetfurth (Amtsgericht Hildesheim, HRB 206707). 6 Bekanntmachungen vom 15. August 2024 bis 25. Juni 2026.

Stammdaten

SitzBad Salzdetfurth
GerichtAmtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen132 IN 6/23
HandelsregisterHildesheim, HRB 206707
Zeitraum15. August 2024 – 25. Juni 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 132 IN 6/23

    132 IN 6/23: Über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, An der B1 34, 31174 Schellerten, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2024 um 13:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 626287-0, Fax: 0511 / 62628710. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.09.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hildesheim, 13.08.2024

  2. Nr. 2SonstigesAz. 132 IN 6/23

    132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, An der B1 34, 31174 Schellerten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hildesheim, 12.09.2025

  3. Nr. 3SonstigesAz. 132 IN 6/23

    132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hildesheim, 09.02.2026

  4. Nr. 4SonstigesAz. 132 IN 6/23

    132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis d) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hildesheim, 23.04.2026

  5. Nr. 5Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 132 IN 6/23

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH, Bodeweg 22, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB206707), vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Schönijahn, Bodeweg 22, 31135 Hildesheim, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt EUR 6.465,21. Davon sind noch Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen nach § 38 InsO in Höhe von EUR 193.036,91. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim, Geschäfts-Nr.: 132 IN 6/23, aus. Amtsgericht Hildesheim, 29.04.2026 132 IN 6/23

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 132 IN 6/23

    132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : I. Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 7.260,14 EUR. II. Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. III. Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 150,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 43 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hildesheim, 24.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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