Unternehmensinsolvenz

Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102981). 3 Bekanntmachungen vom 27. September 2024 bis 16. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 102981
Zeitraum27. September 2024 – 16. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 933/24 K

    810 IN 933/24 K: In dem Insolvenzverfahren Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH, Lange Straße 57, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102981), vertreten durch: 1. Frank Jelitto, Säbener Straße 54 a, 81547 München, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Sellinat, Rheingaustraße 176 b, 65203 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde am 27.09.2024 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.09.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 933/24 K-16-8

    810 IN 933/24 K-16-8 Am 27.09.2024 um 11:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH, Lange Straße 57, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102981), vertreten durch: 1. Frank Jelitto, Säbener Straße 54 a, 81547 München, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Sellinat, Rheingaustraße 176 b, 65203 Wiesbaden, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.12.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.12.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.09.2024

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 933/24 K-16-8

    810 IN 933/24 K-16-8 In dem Insolvenzverfahren Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH, Lange Straße 57, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102981), vertreten durch: 1. Frank Jelitto, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Sellinat, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.10.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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