Unternehmensinsolvenz

Koerber & Hessberger GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Koerber & Hessberger GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, HRB 98887). 8 Bekanntmachungen vom 10. Januar 2024 bis 24. März 2026.

Stammdaten

SitzHanau
GerichtAmtsgericht Hanau
Aktenzeichen70 IN 519/23
HandelsregisterHanau, HRB 98887
Zeitraum10. Januar 2024 – 24. März 2026
Bekanntmachungen8

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 70 IN 519/23

    Az.: 70 IN 519/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), ist am 10.01.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 S.3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Sulzmann, Dudenhöfer Straße 10, 63500 Seligenstadt, Tel.: 06182 99309-00, Fax: 06182 99309-15, E-Mail: insolvenz@kanzlei-sulzmann.de bestellt worden. Amtsgericht Hanau, 10.01.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 70 IN 519/23

    Geschäfts-Nr.: 70 IN 519/23 Am 27.06.2024 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, ehemals Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Sulzmann, Dudenhöfer Straße 10, 63500 Seligenstadt, Tel.: 06182 99309-00, Fax: 06182 99309-15, E-Mail: insolvenz@kanzlei-sulzmann.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.08.2024. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. - Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, - Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, müssen schriftlich bis zum 18.09.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden. Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 27.06.2024.

  3. Nr. 3SonstigesAz. 70 IN 519/23

    70 IN 519/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, ehemals Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hanau, 06.09.2024

  4. Nr. 4SonstigesAz. 70 IN 519/23

    70 IN 519/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, ehemals Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf: € Nettovergütung nach § 11 InsVV € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % € Auslagen zuzüglich € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % € Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% € Gesamtbetrag Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Sulzmann, Dudenhöfer Straße 10, 63500 Seligenstadt, Tel.: 06182 99309-00, Fax: 06182 99309-15, E-Mail: insolvenz@kanzlei-sulzmann.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Berechnungsmasse: 15.899,46 € Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird Erhöhungen des Regelbruchteils nach § 63 III S. 2 InsO wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich. Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 29.10.2024

  5. Nr. 5SonstigesAz. 70 IN 519/23

    70 IN 519/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, ehemals Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 28.07.2025

  6. Nr. 6NoCategoryAz. 70 IN 519/23

    70 IN 519/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, ehemals Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Dienstag, 20.01.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: - das Absehen von der Verpflichtung des Insolvenzverwalters einen Restkaufpreis in Höhe von 3.627,09 € weiter geltend zu machen. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 03.12.2025

  7. Nr. 7SonstigesAz. 70 IN 519/23

    70 IN 519/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, ehemals Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Dienstag, 20.01.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: - das Absehen von der Verpflichtung des Insolvenzverwalters einen Restkaufpreis in Höhe von 3.627,09 € weiter geltend zu machen. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 03.12.2025

  8. Nr. 8SonstigesAz. 70 IN 519/23

    70 IN 519/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koerber & Hessberger GmbH, ehemals Adalbert-Eisenhuth-Str. 1, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 98887), vertr. d.: 1. Manuel Hessberger, Am Kirchpfad 2, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), 2. Daniel Koerber, Henri-Dunant-Str. 5, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hanau, 23.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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