Klur Fliesen & Decken UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Klur Fliesen & Decken UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Wenden (Amtsgericht Siegen, HRA 9275). 4 Bekanntmachungen vom 20. November 2024 bis 31. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Wenden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Siegen |
| Aktenzeichen | 25 IN 141/24 |
| Handelsregister | Siegen, HRA 9275 |
| Zeitraum | 20. November 2024 – 31. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 25 IN 141/24
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 141/24 Über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9275 eingetragenen Klur Fliesen & Decken UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Stollenweg 8, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11318 eingetragene Klur UG (haftungsbeschränkt), Stollenweg 8, 57482 Wenden, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Klur, Krummstück 3, 57250 Netphen, Geschäftszweig: Fliesenlegergewerbe und Spanndeckenlegung wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.11.2024, um 10:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstraße 8, 53879 Euskirchen, Telefon: 02251-650810, Fax: 02251-6508120. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.02.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfa ls: - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 25 IN 141/24 Amtsgericht Siegen, 15.11.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 25 IN 141/24
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 141/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11318 eingetragenen Klur UG (haftungsbeschränkt), Stollenweg 8, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Klur, Krummstück 3, 57250 Netphen ist am 27.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 25 IN 141/24 Amtsgericht Siegen, 25.02.2026
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 141/24
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 141/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11318 eingetragenen Klur UG (haftungsbeschränkt), Stollenweg 8, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Klur, Krummstück 3, 57250 Netphen wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). 25 IN 141/24 Amtsgericht Siegen, 25.03.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 141/24
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 141/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9275 eingetragenen Klur Fliesen & Decken UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Stollenweg 8, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11318 eingetragene Klur UG (haftungsbeschränkt), Stollenweg 8, 57482 Wenden, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Klur, Krummstück 8, 57250 Netphen, wird der Beschluss vom 25.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum richtig wie folgt lautet: der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9275 eingetragenen Klur Fliesen & Decken UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Stollenweg 8, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11318 eingetragene Klur UG (haftungsbeschränkt), Stollenweg 8, 57482 Wenden, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Klur, Krummstück 3, 57250 Netphen. 25 IN 141/24 Amtsgericht Siegen, 31.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.