Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V.
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V. mit Sitz in Nordstemmen/Groß Escherde (Amtsgericht Hildesheim, VR 140050). 5 Bekanntmachungen vom 26. Mai 2025 bis 18. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Nordstemmen/Groß Escherde |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hildesheim |
| Aktenzeichen | 51 IN 4/25 |
| Handelsregister | Hildesheim, VR 140050 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | Agrar, Tiere & Forstwirtschaft |
| Zeitraum | 26. Mai 2025 – 18. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 51 IN 4/25
51 IN 4/25 : Über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), ist am 15.05.2025 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Dr. Michael Greve, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: (05121) 9171-0, Fax: 05121-917171. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.06.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hildesheim, 19.05.2025 Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 2SonstigesAz. 51 IN 4/25
51 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), wurde beschlossen: Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hildesheim, 21.01.2026
- Nr. 3SonstigesAz. 51 IN 4/25
51 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), wurde beschlossen: Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Schlusstermin zum Einstellung gem. § 207 InsO wird bestimmt auf: 16.06.2026 Der Termin dient der a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hildesheim, 16.03.2026
- Nr. 4Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 51 IN 4/25
In dem Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Amtsgericht Hildesheim - 51 IN 4/25, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beziffert sich auf EUR 3.035,89. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 0,00. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim unter o.g. Aktenzeichen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Hildesheim, den 21.01.2026 51 IN 4/25
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 51 IN 4/25
51 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kleingärtner-Verein Groß Escherde e.V., Schützenstraße, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, VR 140050), vertr. d.: 1. Hartmut Thiel, Klintstraße 12, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 2. Mark Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 3. Joachim Goltermann, Stöckumerstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 4. Karl-Heinz Rose, Klintstraße 14, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 5. Susanne Labude, St.-Aubin-Straße 19, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), 6. Günter Mender, Schützenstraße, 31171 Nordstemmen, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Michael Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Mindestvergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : I. Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 3.035,89 EUR. II. Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. III. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Hildesheim, 17.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.