K.H. Gebäudetechnik GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für K.H. Gebäudetechnik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 127019). 3 Bekanntmachungen vom 30. September 2024 bis 29. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Köln |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Köln |
| Aktenzeichen | 70f IN 24/24 |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 127019 |
| Zeitraum | 30. September 2024 – 29. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 70f IN 24/24
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 24/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127019 eingetragenen K.H. Gebäudetechnik GmbH, Fuldaer Str. 116, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Tomic, Europaring 148, 51109 Köln wird der Eröffnungsbeschluss vom 05.09.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit wie folgt ergänzt: Die Schuldnerin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127019. 70f IN 24/24 Amtsgericht Köln, 30.09.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 70f IN 24/24
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 24/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127019 eingetragenen K.H. Gebäudetechnik GmbH, Fuldaer Str. 116, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Tomic, Europaring 148, 51109 Köln ist am 21.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 70f IN 24/24 Amtsgericht Köln, 11.12.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 70f IN 24/24
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 24/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127019 eingetragenen K.H. Gebäudetechnik GmbH, Fuldaer Str. 116, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Tomic, Europaring 148, 51109 Köln wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 29.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 29.08.2026 in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt. Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden. Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 70f IN 24/24 Amtsgericht Köln, 29.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.