Jung Beauty GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Jung Beauty GmbH mit Sitz in Limburgerhof (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 66605). 3 Bekanntmachungen vom 22. August 2024 bis 14. August 2026.
Stammdaten
| Sitz | Limburgerhof |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein |
| Aktenzeichen | 3 c IN 171/24 Lu |
| Handelsregister | Ludwigshafen am Rhein, HRB 66605 |
| Zeitraum | 22. August 2024 – 14. August 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 3 c IN 171/24 Lu
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 19.08.2024 Aktenzeichen: 3 c IN 171/24 Lu Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 19.08.2024, 14:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Jung Beauty GmbH, Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66605), vertreten durch: Michael Jung, Konrad-Adenauer-Straße 16, 67376 Harthausen, (Geschäftsführer), wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3 16, 68159 Mannheim. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO). Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1). Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 08.11.2024 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 20.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 11.10.2024 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung. Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 3 c IN 171/24 Lu
3 c IN 171/24 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jung Beauty GmbH, Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66605), vertr. d.: Michael Jung, Konrad-Adenauer-Straße 16, 67376 Harthausen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 19.11.2024
- Nr. 3SonstigesAz. 3 c IN 171/24 Lu
3 c IN 171/24 Lu 03.08.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jung Beauty GmbH, Thüringer Straße 16, 67117 Limburgerhof (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66605), vertreten durch: Michael Jung, Konrad-Adenauer-Straße 16, 67376 Harthausen, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3 16, 68159 Mannheim wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 24.08.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft. Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 17.08.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Rechtspfleger
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.