Unternehmensinsolvenz

JUBEFA GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für JUBEFA GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 10190). 1 Bekanntmachung vom 06. August 2026 bis 06. August 2026.

Stammdaten

SitzDresden
GerichtAmtsgericht Dresden
Aktenzeichen532 IN 554/26
HandelsregisterDresden, HRB 10190
BundeslandSachsen
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum06. August 2026 – 06. August 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Nr.DatumKategorie

JUBEFA GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 532 IN 554/26

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 554/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUBEFA GmbH, Maxim-Gorki-Straße 83, 01129 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 40190 vertreten durch den Geschäftsführer Justus-Konrad Flade - wurde am 06.08.2026 um 11:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Heiko Schaefer, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 4829160 Email geschäftlich: dresden@bbl-law.com Telefax: 0351 48291629 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |die Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), |die Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, |die Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 27.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 27.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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