Unternehmensinsolvenz

Joachim Richter Systeme und Maschinen GmbH & Co.KG, diese gesetzlich vertreten durch die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin JR Verwaltungsgesellschaft mbH, diese gesetzlich vertreten durch den alleinvertretungsberichtigten Geschäftsführer Joac

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Joachim Richter Systeme und Maschinen GmbH & Co.KG, diese gesetzlich vertreten durch die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin JR Verwaltungsgesellschaft mbH, diese gesetzlich vertreten durch den alleinvertretungsberichtigten Geschäftsführer Joac mit Sitz in Konken (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30323). 3 Bekanntmachungen vom 01. März 2024 bis 09. Juni 2026.

Stammdaten

SitzKonken
GerichtAmtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen1 IN 208/23
HandelsregisterKaiserslautern, HRA 30323
Zeitraum01. März 2024 – 09. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 1 IN 208/23

    1 IN 208/23: Über das Vermögen der Joachim Richter Systeme und Maschinen GmbH & Co.KG mit Sitz in Konken, (Amtsgericht Kaiserslasutern, HRA 30323), Erlenhöhe 3-5, 66871 Konken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin JR Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Konken, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31155), Erlenhöhe 3-5, 6666871 Konken, diese gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Richter, ist am 01.03.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.04.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 16.05.2024, 11:00 Uhr, Saal 13, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 01.03.2024

  2. Nr. 2OtherAz. 1 IN 208/23

    1 IN 208/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Richter Systeme und Maschinen GmbH & Co.KG mit Sitz in Konken, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30323), Erlenhöhe 3-5, 66871 Konken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin JR Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Konken, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31155), Erlenhöhe 3-5, 66871 Konken, diese gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Richter, hat der Insolvenzverwalter am 01.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Kaiserslautern, 04.03.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 1 IN 208/23

    1 IN 208/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joachim Richter Systeme und Maschinen GmbH & Co.KG mit Sitz in Konken, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30323), Erlenhöhe 3-5, 66871 Konken, gesetzlich vertreten durch die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin JR Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Konken, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31155), Erlenhöhe 3-5, 66871 Konken, diese gesetzlich vertreten den alleinvertretungsberichtigten Geschäftsführer Joachim Richter, wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Montag, den 20.07.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 15, Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern. Der Termin dient a) der Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und gegebenenfalls der geänderten Anmeldung zu bereits geprüften Forderungen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt; b) der Beschlussfassung der Gläubiger über die Zustimmung zum Abschluss des Anteilskauf- und Übertragungsvertrages vom 14. April 2026 (UR-Nr. 550/2026, Notar Marin Naumann, Kaiserslautern, betreffend die Veräußerung der von der Insolvenzschuldnerin gehaltenen Beteiligung an der Richter Vermietungs- und Leasing GmbH (Geschäftsanteil Nr. 2, Nennbetrag 24.500,00 EUR) zu einem Kaufpreis von 5.000,00 EUR an Herrn Joachim Richter. Es handelt sich hierbei um eine besonders bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Kaiserslautern, 08.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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