JAM Master Rockets GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für JAM Master Rockets GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 41544). 2 Bekanntmachungen vom 05. Juni 2024 bis 13. August 2026.
Stammdaten
| Sitz | Dresden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dresden |
| Handelsregister | Dresden, HRB 41544 |
| Zeitraum | 05. Juni 2024 – 13. August 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 533 IN 689/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/557 IN 689/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAM Master Rockets GmbH, Trompeterstraße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 41544 vertreten durch den Geschäftsführer Michél Graupner - wurde am 05.06.2024 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Reichelt, Kaitzer Straße 18, 01069 Dresden, Email geschäftlich: info@diligens-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 202551 76 Telefax: 0351 314107 51 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.09.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 557 IN 689/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 557 IN 689/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAM Master Rockets GmbH, Trompeterstraße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 41544 vertreten durch den Geschäftsführer Michél Graupner - wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d. Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit Herrn Jörg Adolphs zur Abgeltung der mit Schreiben vom 04.07.2025 gegenüber Herrn Jörg Adolphs geltend gemachten Haftungs- und Anfechtungsansprüche in Höhe von 11.250,00 EUR gegen Zahlung eines Restvergleichsbetrags in Höhe von 5.000,00 EUR zuzüglich des schon gezahlten Betrages von 1.600,00 EUR beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 03.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.