Unternehmensinsolvenz

Irish Pub Offenbach UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Irish Pub Offenbach UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 52907). 3 Bekanntmachungen vom 15. März 2024 bis 17. Juni 2026.

Stammdaten

SitzOffenbach am Main
GerichtAmtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen8 IN 183/23
HandelsregisterOffenbach am Main, HRB 52907
Zeitraum15. März 2024 – 17. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 8 IN 183/23

    Amtsgericht Offenbach am Main 12.03.2024 - Insolvenzgericht - 8 IN 183/23 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Irish Pub Offenbach UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Griesheimer-Platz 7, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52907), vertreten durch: Heide Marie Reifferscheidt, Austraße 9, 65527 Niedernhausen, (Geschäftsführerin), wird heute um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegenZahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter Jost, Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/209 739 - 0, Fax: 069/209 739 - 29. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Das Verfahren 8 IN 429/23 wird zu diesem Verfahren hinzuverbunden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 183/23

    Geschäftsnummer: 8 IN 183/23 Am 12.03.2024 um 11:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Irish Pub Offenbach UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Griesheimer-Platz 7, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52907), vertr. d.: Heide Marie Reifferscheidt, Austraße 9, 65527 Niedernhausen, (Geschäftsführerin),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Jost, Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/209 739 - 0, Fax: 069/209 739 - 29, bestellt worden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet. Anmeldefrist: 02.05.2024. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 02.05.2024. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO). Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten: die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO), < über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO), < die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung §§ 66 Absatz 3 InsO, < abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO), < die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver- walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver- fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO). < die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO), < besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere: 1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll, 2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde, 3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich 4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, < die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO), abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.05.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen. Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird. Hinweis: Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Amtsgericht Offenbach am Main, 15.03.2024

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 183/23

    8 IN 183/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Irish Pub Offenbach UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Griesheimer-Platz 7, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52907), vertr. d.: Heide Marie Reifferscheidt, Bruchweg 1, 49637 Menslage, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 29.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Offenbach am Main, 17.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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