Unternehmensinsolvenz

Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V. mit Sitz in Gelenau (Amtsgericht Chemnitz, VR 4537). 3 Bekanntmachungen vom 07. Januar 2026 bis 16. Juni 2026.

Stammdaten

SitzGelenau
GerichtAmtsgericht Chemnitz
HandelsregisterChemnitz, VR 4537
BundeslandSachsen
BrancheGesundheits- & Sozialwesen (Pflege, Kliniken, Therapie)
Zeitraum07. Januar 2026 – 16. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 303 IN 2237/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 303 IN 2237/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V., Louis-Riedel-Weg 19, 09423 Gelenau/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , VR 4537 - wurde am 07.01.2026 um 09:37 Uhr Katrin Hahn, Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitz, Website www.insares.de, Telefax 0371 444 39 11, Telefon geschäftlich 0371 444 39 0, Email geschäftlich info-ch@insares.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. - wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an den Schuldner zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 306 IN 2237/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 306 IN 2237/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V., August-Bebel-Straße 19, 09423 Gelenau, Amtsgericht Chemnitz, VR 4537 ergeht am 01.04.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Förderung von Bildung und Erziehung) wird am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Katrin Hahn Dresdner Straße 86 09130 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 444 39 0 Telefax: 0371 444 39 11 Email geschäftlich: info-ch@insares.de Website: www.insares.de bestellt. 3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 20.05.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 01.07.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 307 IN 2237/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 307 IN 2237/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V., August-Bebel-Straße 19, 09423 Gelenau, Amtsgericht Chemnitz , VR 4537 - wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entscheidung über die Zustimmung des mit der Gemeinde Gelenau/Erzgebirge abgeschlossenen Vergleiches vom 10.06./15.6.2026. beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf: Donnerstag, 25.06.2026, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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