Unternehmensinsolvenz

Immoprosa GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Immoprosa GmbH & Co. KG mit Sitz in Crimmitschau (Amtsgericht Chemnitz, HRA 8631). 2 Bekanntmachungen vom 10. November 2025 bis 07. Juli 2026.

Stammdaten

SitzCrimmitschau
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen418 IN 1493/25
HandelsregisterChemnitz, HRA 8631
BundeslandSachsen
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum10. November 2025 – 07. Juli 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 418 IN 1493/25

    | Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 418 IN 1493/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG, vertr. d. d. GF Harald Kieke Fabrik Straße 4, 08451 Crimmitschau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8631 vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kieke ergeht am 07.11.2025 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Sanierung leerstehender Immobilien sowie deren anschließender Verkau) wird am 07.11.2025 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Jakob Talstraße 5 08371 Glauchau Telefon geschäftlich: 03763 77870 Telefax: 03763 778711 Email geschäftlich: info@inso-verwalter.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 29.12.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Dienstag, 03.02.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gründe: Der Antrag ist am 01.08.2025 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen. Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO. Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig und überschuldet. Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt. Der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, da dies zur Förderung des Verfahrensablaufs angezeigt ist.

  2. Nr. 2SonstigesAz. 418 IN 1493/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 418 IN 1493/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG, vertr. d. d. GF Harald Kieke Fabrik Straße 4, 08451 Crimmitschau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8631 vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kieke - hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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