Unternehmensinsolvenz

Hüffermann Krandienst GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Hüffermann Krandienst GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Delmenhorst, HRB 204362). 8 Bekanntmachungen vom 17. Oktober 2025 bis 22. Juni 2026.

Stammdaten

SitzWildeshausen
GerichtAmtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen12 IN 135/25
HandelsregisterOldenburg (Oldenburg), HRB 204362
BundeslandNiedersachsen
BrancheTransport, Logistik & Lagerei
Zeitraum17. Oktober 2025 – 22. Juni 2026
Bekanntmachungen8

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 12 IN 135/25

    Amtsgericht Delmenhorst Beschluss 12 IN 135/25 16.10.2025 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertreten durch: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen (Geschäftsführer), Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Schlüterstraße 26, 26127 Oldenburg (Oldenburg), vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929, wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger zur Sicherung der Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie insbesondere zur Sicherung einer Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.09.2025 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung - weiter - angeordnet: 1. Folgende sieben Fahrzeuge, Arbeitsgeräte bzw. Werkzeuge mit angegebener Typenbezeichnung und Namen des Aussonderungsberechtigten Gläubigers in Form des/der 1. LTM 1160-5.2 - S/N 046558 - Code 24952 Liebherr-Werk Ehingen GmbH 2. LTR 1220 - S/N 047642 - Code 24951 Liebherr-Werk Ehingen GmbH 3. LTM 1650-8.1 - S/N 082478 - Code 24955 Liebherr-Werk Ehingen GmbH 4. LTR 1060 - S/N 096967 - Code 24950 Liebherr-Werk Ehingen GmbH 5. Turmdrehkran, Hersteller PKZ 2510 # 2138 R&Z Baukrane Niederrhein GmbH 6. Baukran Liebherr 130 EC-B6 Fr. tronic Schußmann Kranservice GmbH 7. LTM 1250, Baujahr 2021, Fahrgestell Nr. WLFA56CZ5NEZZ0120 Hüffermann Beteiligungs GmbH die angemietet, auf Abzahlung erworbenen oder geleast sind und die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von den jeweiligen Gläubigern nicht verwendet oder eingezogen werden, damit diese Fahrzeuge, Arbeitsgeräte bzw. Werkzeuge zur Fortführung des Unternehmens der Insolvenzschuldnerin durch den Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können. 2. Im Übrigen bleiben die Beschlüsse vom 23.09.2025, berichtigt durch Beschluss vom 25.09.2025, vom 24.09.2025 und vom 29.09.2025 bestehen. Gründe: Die Antragstellerin hat einen Antrag auf vorläufige Sicherung ihrer Betriebsmittel im Rahmen der Antragstellung und Anregung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gestellt. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die benötigten Gegenstände sind konkretisiert und individualisiert bezeichnet. Gegenstand des Unternehmens ist Ausführungen von Kranarbeiten, die Organisation und Durchführung von Transporten, insbesondere von Schwerlasttransporten und Schwerlasteinbringungen aller Art, das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Maschinen aller Art, die Ausführung von Speditionsgeschäften sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung mit Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten, Containern, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen, Arbeitsbühnen und Steigern sowie Anhängern aller Art, gleichermaßen wie das Betreiben einer LKW- und Nutzfahrzeugwerkstatt sowie eines Fahrzeugbaubetriebes. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Antragstellerin ist tätig im Bereich Kran- und Schwerlastlogistik und handelt zudem mit verschiedenen Baumaschinen. Im wesentliche werden Schwerlastkrane samt Bedienpersonal den Kunden entgeltlich für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Finanziert wird Antragstellerin dadurch, dass sie hinsichtlich der genutzten Krane Ratenkaufverträge mit diversen Leasinggesellschaften abgeschlossen hat. Das höchste Finanzierungsvolumen hat insoweit die Volkswagen Leasing GmbH, die im Gläubigerausschuss vertreten ist und nachhaltig die Betriebsfortführung verfolgt zur Sicherung der Interessen aller Gläubiger verfolgt. Gleichwohl haben Gläubiger, Aussonderungsberechtigte bzw. Vermieter oder Leasinggesellschaften, mit denen regelmäßig ein verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, oder deren Eigentum konkret individuell betroffen ist, angekündigt, und wie eine Rücksprache beim Insolvenzverwalter ergab, tatsächlich versucht, Kräne und zur Verfügung gestellte Arbeits- und Betriebsmittel aus bestehendem Eigentum stillzulegen und in Besitz zu nehmen. Soweit das wiederholt, in erheblichem Umfang oder durchgehend geschieht, wird die begonnene Betriebsfortführung des Geschäftsbetriebs der Antragstellerin konkret und das wirtschaftliche Interesse der Gläubiger in ihrer Gesamtheit gefährdet. Die Insolvenzschuldnerin beschäftigt derzeit ca. 267 Mitarbeiter und hat einen laufenden Geschäftsbetrieb. Die Arbeitsentgelte sind bis einschließlich August 2025 bezahlt. Auch die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum Vormonat der Antragstellung gezahlt, Steuerrückstände bestehen insoweit nicht. Eine Lohnfortzahlung ist gesichert. Vor diesem Hintergrund benötigt die Antragstellerin die benannten Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Werkzeuge zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Geschäftsbetriebes. Dieser Geschäftsbetrieb ist zugleich die Basis für eine kurzfristige bis mittelfristige Stabilisierung des Geschäfts der Antragstellerin unter Einbeziehung der über die Agentur für Arbeit zur Absicherung des Gehalts- und Lohnaufkommens eingeleiteten Insolvenzgeldzahlung. Ohne die namentlich bezeichneten weiteren Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Werkzeuge ist eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich. Die Anordnung ist gerechtfertigt und auch verhältnismäßig. Die Rechtspositionen einzelner Gläubiger in Bezug auf die benannten Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Werkzeuge werden bei Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt nicht beeinträchtigt. Vertragswidriger Verfügungen sind ausgeschlossen. Die zivilrechtlichen Rechtspositionen (z.B. Aussonderungsrechte) werden nicht gefährdet, deren Geltendmachung lediglich aufgeschoben. Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes werden vielmehr die Interessen aller Gläubiger in ihrer Gesamtheit geschützt und gewahrt. Rüdebusch Richter am Amtsgericht

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 12 IN 135/25

    12 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.09.2025 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse (Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen der Geschäftsfortführung) erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Delmenhorst, 30.10.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 12 IN 135/25

    12 IN 135/25 : Über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.04.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten: 1. am: Mittwoch, 21.01.2026, 09:30 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. am: 05.05.2026 eine Gläubigerversammlung (schriftlicher Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Das Verfahren wird für die Prüfung der angemeldeten Forderungen schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 05.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.04.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.05.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Delmenhorst, 01.12.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 12 IN 135/25

    12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die bisher vorliegenden Vergütungsantrag der Mitglieder des vorläufiignen Gläubigerausschusses Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Delmenhorst, 07.04.2026

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 12 IN 135/25

    12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Tim Beyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen (Schuldner/in aus Parallelverfahren eingeben) angemeldeten Forderung/en. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Delmenhorst, 23.04.2026

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 12 IN 135/25

    12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Leasing GmbH, Gifhormer Str. 57, 38112 Braunschweig festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 16.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volkswagen Leasing GmbH, Gifhormer Str. 57, 38112 Braunschweig die Festsetzung der Vergütung. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Delmenhorst, 13.05.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 12 IN 135/25

    12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Fluctus IT GmbH, Tempowerkring 1, 21079 Hamburg festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 11.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Fluctus IT GmbH, Tempowerkring 1, 21079 Hamburg die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Delmenhorst, 13.05.2026

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 12 IN 135/25

    12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Daniel Schoch festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 03.06.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Daniel Schoch die Festsetzung der Vergütung. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Dem Insolvenzverwalter wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Einwendungen gegen die beantagte Festsetzung wurden nicht erhoben. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Delmenhorst, 18.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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