Unternehmensinsolvenz

Hollube, Bärbel

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Hollube, Bärbel mit Sitz in Göda (Amtsgericht Dresden, HRA 10192). 7 Bekanntmachungen vom 09. Februar 2024 bis 11. Juni 2026.

Stammdaten

SitzGöda
GerichtAmtsgericht Dresden
HandelsregisterDresden, HRA 10192
Zeitraum09. Februar 2024 – 11. Juni 2026
Bekanntmachungen7

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 531 IN 199/24

    | Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 199/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bärbel Hollube, geb. 23.01.1962, Hohes Feld 16b, 02633 Göda Inhaber der Hollube Kleintransporte Service e.K., Hohes Feld 16b, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRA 10192 - wurde am 08.02.2024 um 16:14 Uhr Dr. Martin Dietrich, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Email geschäftlich dresden@moenning-partner.com, Telefon geschäftlich 0351 811306 32, Telefax 0351 811306 20, Website www.moenning-partner.com zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

  2. Nr. 2Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 531 IN 199/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531/557 IN 199/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bärbel Hollube, geb. Hoffmann, geb. 23.01.1962, Hohes Feld 16b, 02633 Göda Inhaber der Hollube Kleintransporte Service e.K., Hohes Feld 16b, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRA 10192 - wurde mit Beschluss vom 19.04.2024 festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 531 IN 199/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531/557 IN 199/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bärbel Hollube, geb. Hoffmann, geb. 23.01.1962, Hohes Feld 16b, 02633 Göda Inhaber der Hollube Kleintransporte Service e.K., Hohes Feld 16b, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRA 10192 - wurde am 19.04.2024 um 21:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Email geschäftlich: dresden@moenning-partner.com Telefon geschäftlich: 0351 811306 32 Telefax: 0351 811306 20 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 31.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und deren Familie aus der Insolvenzmasse |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.07.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 557 IN 199/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 557 IN 199/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bärbel Hollube, geb. Hoffmann, geb. 23.01.1962, Hohes Feld 16b, 02633 Göda Inhaber der Hollube Kleintransporte Service e.K., Hohes Feld 16b, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRA 10192 - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.02.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 557 IN 199/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 557 IN 199/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bärbel Hollube, geb. Hoffmann, geb. 23.01.1962, Hohes Feld 16b, 02633 Göda Inhaber der Hollube Kleintransporte Service e.K., Hohes Feld 16b, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRA 10192 - wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Stellungnahmen zur/zum |Schlussrechnung des Insolvenzverwalters |Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen |Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung mit folgendem Hinweis: Falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der oben genannten Frist Versagungsgründe glaubhaft zu machen, § 290 InsO, § 294 ZPO |Entscheidung, ob dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten übertragen werden und ob hierzu eine abweichende Vergütungsregelung festgelegt werden soll haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 04.05.2026 beim Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 181.249,12 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 53.672,86 EUR zur Verfügung".

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 557 IN 199/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 557 IN 199/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bärbel Hollube, geb. 23.01.1962, Hohes Feld 16b, 02633 Göda Inhaber der Hollube Kleintransporte Service e.K., Hohes Feld 16b, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRA 10192 Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 10.06.2026 festgesetzt. Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 110.198,03 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Vom Regelsatz der Vergütung wurden 25 % als Vergütung für den vorläufigen Verwalter festgesetzt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 557 IN 199/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 557 IN 199/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bärbel Hollube, geb. 23.01.1962, Hohes Feld 16b, 02633 Göda Inhaber der Hollube Kleintransporte Service e.K., Hohes Feld 16b, 02633 Göda, Amtsgericht Dresden , HRA 10192 Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 10.06.2026 festgesetzt. Gemäß Schlussrechnung vom 27.01.2026 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 125.961,96 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV wurde gemäß § 3 InsVV aus besonderen Gründen um 15 % erhöht. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die nachgewiesenen besonderen Kosten für die übertragenen Zustellauslagen wurden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV festgesetzt. Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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