HGKW Holzgaskraftwerk Bad Wildungen GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für HGKW Holzgaskraftwerk Bad Wildungen GmbH mit Sitz in Bad Wildungen (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12360). 4 Bekanntmachungen vom 23. Februar 2024 bis 30. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bad Wildungen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Fritzlar |
| Aktenzeichen | 12 IN 76/23 |
| Handelsregister | Fritzlar, HRB 12360 |
| Zeitraum | 23. Februar 2024 – 30. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 12 IN 76/23
12 IN 76/23: Über das Vermögen der HGKW Holzgaskraftwerk Bad Wildungen GmbH, Illbruckstraße 1a, 34537 Bad Wildungen (AG Fritzlar, HRB 12360), vertr. d.: Dr. Wieland Schmid-Schmidsfelden, als Geschäftsführer der HGKW GmbH, Illbruckstraße 1a, 34537 Bad Wildungen, (Geschäftsführer), ist am 22.02.2024 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@westhelleundpartner.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.04.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 14.05.2024 . Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden ( 14.05.2024 ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Fritzlar, 23.02.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 12 IN 76/23
12 IN 76/23: In dem Insolvenzverfahren HGKW Holzgaskraftwerk Bad Wildungen GmbH, Illbruckstraße 1a, 34537 Bad Wildungen (AG Fritzlar, HRB 12360), vertr. d.: Dr. Wieland Schmid-Schmidsfelden, als Geschäftsführer der HGKW GmbH, Illbruckstraße 1a, 34537 Bad Wildungen, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin, die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 23.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Amtsgericht Fritzlar, 02.02.2026
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 12 IN 76/23
12 IN 76/23: In dem Insolvenzverfahren HGKW Holzgaskraftwerk Bad Wildungen GmbH, Illbruckstraße 1a, 34537 Bad Wildungen (AG Fritzlar, HRB 12360), vertr. d.: Dr. Wieland Schmid-Schmidsfelden, als Geschäftsführer der HGKW GmbH, Lilienfelder Straße 46, 3150 Wilhelmsburg, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@westhelleundpartner.eu zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Masse zu entnehmen. Soweit die Vergütung durch diese nicht bzw. nur teilweise gedeckt ist, erfolgt die Festsetzung gegen die Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden. Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV. Das Insolvenzgericht hat gemäß § 8 Abs. 3 InsO das Zustellwesen übertragen. Die Kosten für diese Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 InsVV i.V.m. KV 9002 GKG gesondert zu vergüten. Die Vergütung ist daher antragsgemäß festzusetzen. Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Fritzlar, 25.06.2026
- Nr. 4SonstigesAz. 12 IN 76/23
12 IN 76/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGKW Holzgaskraftwerk Bad Wildungen GmbH, Illbruckstraße 1a, 34537 Bad Wildungen (AG Fritzlar, HRB 12360), vertr. d.: Dr. Wieland Schmid-Schmidsfelden, als Geschäftsführer der HGKW GmbH, Lilienfelder Straße 46, 3150 Wilhelmsburg, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wegen a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, sofern ein Verfahrenskostenvorschuss in Höhe von 4.370,00 EUR bis zum 20.08.2026 gezahlt und dem Insolvenzgericht nachgewiesen wird. Eine etwaige Zahlung ist an die Gerichtskasse zum dortigen Kassenzeichen 030287806039 (IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30) zu leisten. Stichtag, bis zu dem Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten bei Gericht eingegangen sein müssen, ist der 20.08.2026. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf des Stichtags. Der Schlussbericht und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar, Insolvenzabteilung, aus. Amtsgericht Fritzlar, 25.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.