Heubach GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Heubach GmbH mit Sitz in Langelsheim (Amtsgericht Braunschweig, HRB 110857). 11 Bekanntmachungen vom 25. April 2024 bis 14. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Langelsheim |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Braunschweig |
| Aktenzeichen | 272 IN 129/24 c |
| Handelsregister | Braunschweig, HRB 110857 |
| Zeitraum | 25. April 2024 – 14. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 11 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SonstigesAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertreten durch: Birgit Genn (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, erklärt sich das Amtsgericht Braunschweig für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe Heubachgruppe angehören, bestehend aus den folgenden deutschen Unternehmen: Heubach Holding Germany GmbH, Heubach Group GmbH, Dr. Hans Heubach GmbH, Heubach Colorants Germany GmbH, Heubach GmbH, Hans Rainer Heubach GmbH. Braunschweig, 23.04.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn (Geschäftsführerin), ist am 26.04.2024 um 13:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555 bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Braunschweig, 26.04.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 26.04.2024 um 13:38 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Braunschweig, 27.08.2024
- Nr. 4EröffnungenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: Über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2024 um 10:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.10.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 06.11.2024, 09:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Zur Hinterlegungsstelle nach § 149 InsO wird bestimmt: Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Braunschweig, 03.09.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), ist echtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel. 0531-180535-0, Fax-Nr. 0531/180535-20 zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Dr. Andreas Kleinschmidt als Insolvenzverwalter im obengenannten Verfahren angemeldeten Forderungen lfd. Nrn. 422 und 423 sowie zur Prüfung ggf. von ihm weiterer noch angemeldeter Intercompany-Forderungen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Braunschweig, 14.11.2024
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), ergeht folgender Beschluss: Der Termin zur Prüfung der Forderungen der nach dem 04.10.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen und der Forderungen lfd. Nrn. 422, 423 und 1069 wird im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 04.08.2025 fortgesetzt. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig 1 Woche vor dem Stichtagstermin eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.08.2025 bestimmt. Amtsgericht Braunschweig, 06.02.2025 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland erfolgen. Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden. Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden. Amtsgericht Braunschweig, 19.08.2025 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgen. Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden. Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden. Amtsgericht Braunschweig, 22.12.2025 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR abzüglich Tätigkeit im vorl. Gl. Ausschuss der Heubach Colorants GmbH EUR Gesamtbetrag G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 11.02.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen. Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen. Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Braunschweig, 22.12.2025
- Nr. 10Entscheidungen im VerfahrenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgen. Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden. Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden. Amtsgericht Braunschweig, 10.03.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 272 IN 129/24 c
272 IN 129/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 110857), vertr. d.: Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Karl Starsetzki GmbH Anlagentechnik festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 18.12.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Karl Starsetzki GmbH Anlagentechnik die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Zugrundegelegt wurde ein Zeitaufwand von 89,25 Stunden. Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um ein in mehrfacher Hinsicht besonders komplexes Insolvenzverfahren. Der Geschäftsbetrieb wurde über einen längeren Zeitraum fortgeführt, sodass eine enge Begleitung und fortlaufende Mitwirkung des vorläufigen Gläubigerausschusses erforderlich war. Neben der Überwachung der Liquiditäts- und Ertragslage war insbesondere die Plausibilisierung der Planungsrechnungen von erheblicher Bedeutung, um die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit belastbar beurteilen zu können. Dies erforderte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Verfahrensbeteiligten, eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Analyse und die fortlaufende Überprüfung der Annahmen und Kennzahlen. Darüber hinaus erfolgte eine umfangreiche Verwertung von Unternehmensanteilen im Rahmen komplexer M&A-Prozesse, die teils mit internationalen Bezügen und unterschiedlichen Rechtsordnungen verbunden waren. Die Vorbereitung, Begleitung und Beurteilung dieser Transaktionen stellten besonders hohe Anforderungen an die fachliche Expertise und das wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Rahmen der Entscheidungsfindung waren nicht nur finanzielle und rechtliche Aspekte, sondern auch strategische Erwägungen hinsichtlich der Fortführung, der Veräußerung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu berücksichtigen. Insgesamt war das Verfahren durch eine außergewöhnliche Komplexität und eine Vielzahl ineinandergreifender wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen geprägt. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ging daher deutlich über den üblichen Umfang hinaus und erforderte eine besonders intensive Mitwirkung, hohe zeitliche Inanspruchnahme sowie vertiefte betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Stundensatz als sachgerecht und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen angemessen. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Braunschweig, 13.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.