Hermann Wendler GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Hermann Wendler GmbH mit Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz, HRB 11110). 4 Bekanntmachungen vom 03. November 2025 bis 13. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Aue |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Chemnitz |
| Aktenzeichen | 301 IN 2056/25 |
| Handelsregister | Chemnitz, HRB 11110 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Großhandel |
| Zeitraum | 03. November 2025 – 13. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 301 IN 2056/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 301 IN 2056/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hermann Wendler GmbH, Am Bahnhof 4a, 08280 Aue, Amtsgericht Chemnitz , HRB 11110 vertreten durch die Geschäftsführerin Eva-Maria Lipphaus vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Schlesinger - wurde am 01.11.2025 um 08:49 Uhr Dr. jur. Marlon Foit, Bosestraße 9, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30317215, Telefax 0375 35319598, Email geschäftlich info@sbf-inso.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 2EröffnungenAz. 301 IN 2056/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 301 IN 2056/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann Wendler GmbH, Am Bahnhof 4a, 08280 Aue, Amtsgericht Chemnitz , HRB 11110 vertreten durch die Geschäftsführerin Eva-Maria Lipphaus vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Schlesinger ergeht am 01.02.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel sowie Ver- und Bearbeitung von technischen Artikeln und Produkten sowie Handel von Arbeitsschutzartikeln, Berufsbekleidung und Reinigungsmitteln) wird am 01.02.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit Bosestraße 9 08056 Zwickau Telefon geschäftlich: 0375 30317215 Telefax: 0375 35319598 Email geschäftlich: info@sbf-inso.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.03.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Mittwoch, 29.04.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 3SonstigesAz. 301 IN 2056/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 301 IN 2056/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann Wendler GmbH, Am Bahnhof 4a, 08280 Aue, Amtsgericht Chemnitz , HRB 11110 vertreten durch die Geschäftsführerin Eva-Maria Lipphaus vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Schlesinger - hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 301 IN 2056/25
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 301 IN 2056/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann Wendler GmbH, Am Bahnhof 4a, 08280 Aue, Amtsgericht Chemnitz , HRB 11110 vertreten durch die Geschäftsführerin Eva-Maria Lipphaus vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christian Schlesinger 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Donnerstag, 28.05.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zur Verwertung des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Zwönitz, Grundbuchamt des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema, Blatt 1258, lfd. Nr. 1, Flurstück 837/2, Gebäude und Freifläche, Am Windberg 1, zu 1.499 m² 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.