Havenburg GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Havenburg GmbH mit Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Halle (Saale), HRB 30274). 4 Bekanntmachungen vom 12. Februar 2024 bis 13. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Halle (Saale) |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Halle (Saale) |
| Aktenzeichen | 59 IN 391/23 |
| Handelsregister | Stendal, HRB 30274 |
| Zeitraum | 12. Februar 2024 – 13. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 59 IN 391/23
59 IN 391/23: Über das Vermögen der Havenburg GmbH, Blumenauweg 29, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 30274), vertr. d.: 1. Nicole Krauthahn, Coswig (Anhalt), (Geschäftsführerin), 2. Thilo Krause, Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 07.02.2024 um 11:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Herbert Feigl, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail: halle@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.04.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 07.05.2024, 09:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 09.02.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 59 IN 391/23
59 IN 391/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Havenburg GmbH, Blumenauweg 29, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 30274), vertr. d.: 1. Nicole Krauthahn, Coswig (Anhalt), (Geschäftsführerin), 2. Thilo Krause, Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Mittwoch, 22.01.2025, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale). Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: " Zustimmung zum Kaufvertrag über die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens der von der Insolvenzschuldnerin errichteten Ferienanlage, bestehend aus den auf der Liegenschaft Elbstraße 19, 06969 Coswig (Anhalt) -Amtsgericht Zerbst, Grundbuch von Coswig, Flur 19, Flurstück 581/2, Blatt 5325, lfd. Nr. 1 (siehe Lageplan - Anlage 3) - befindlichen Aufbauten sowie alle in diesen befindlichen Gegenstände sowie mit diesen im Zusammenhang stehenden beweglichen Gegenständen und technischen Anlagen. Dies umfasst alle in dem Vertrag als Anlage 1 beigefügten Liste ausgewiesenen Gegenstände (Kaufgegenstand). Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 17.12.2024
- Nr. 3SonstigesAz. 59 IN 391/23
27.12.2024 Amtsgericht Halle (Saale) Beschluss 59 IN 391/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Havenburg GmbH, Blumenauweg 29, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 30274), vertreten durch: 1. Nicole Krauthahn, Coswig (Anhalt), (Geschäftsführerin), 2. Thilo Krause, Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.: Rechtsanwalt Stephan Schuldt, GRUENDEL PARTNER RECHTSANWÄLTE, Grimmaische Straße 2-4, 04109 Leipzig, Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 2.: Rechtsanwalt Alexander Hohnert, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, wird der Beschluss vom 17.12.2024 dahin abgeändert, dass der auf den 22.01.2025, 10:00 Uhr bestimmte Termin zur besonderen Gläubigerversammlung aufgehoben und nunmehr neu bestimmt wird auf Mittwoch, 29.01.2025, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale). G r ü n d e : Der Insolvenzverwalter beantragte mit Schreiben vom 09.12.2024 (Blatt 41ff Band III d. Akten) die Anberaumung einer besonderen Gläubigerversammlung zwecks Einholung der Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Kaufvertrages. Mit Beschluss vom 17.12.2024 wurde Termin auf den 22.01.2025 bestimmt. Die Terminverschiebung wurde erforderlich aufgrund einer terminlichen Überschneidung bei der zuständigen Rechtspflegerin. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Tullner Rechtspflegerin
- Nr. 4SonstigesAz. 59 IN 391/23
59 IN 391/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Havenburg GmbH, Blumenauweg 29, 06120 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 30274), vertr. d.: 1. Nicole Krauthahn, Coswig (Anhalt), (Geschäftsführerin), 2. Thilo Krause, Roßlauer Straße 11, 06868 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Donnerstag, 21.05.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale). Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: - die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert: Aufnahme eines Rechtsstreits sowohl gegen Herrn Thilo Krause als auch gegen Frau Nicole Krauthahn zur Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen mit einem Volumen von voraussichtlich 1.231.383,33€ (gegenüber Herrn Krause) und 532.352,27€ (gegenüber Frau Krauthahn) Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 10.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.