Unternehmensinsolvenz

Hak Market Lebensmittel GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Hak Market Lebensmittel GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 108422). 5 Bekanntmachungen vom 24. Juni 2024 bis 29. Mai 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 211/24 H-9-1
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 108422
Zeitraum24. Juni 2024 – 29. Mai 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 211/24 H-9-1

    810 IN 211/24 H-9-1 Am 18.06.2024 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Hak Market Lebensmittel GmbH, Sigmund-Freud-Straße 72, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108422), vertreten durch: 1. Cüneyt Köse, Sigmund-Freud-Straße 82, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), 2. Muhammed Köse, TÜRKEI, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.09.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 23.09.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.06.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 211/24 H-9-1

    810 IN 211/24 H-9-1 - In dem Insolvenzverfahren Hak Market Lebensmittel GmbH, Sigmund-Freud-Straße 72, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108422) wird die Prüfung der bis zum 08.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.10.2024

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 211/24 H-9-1

    810 IN 211/24 H-9-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hak Market Lebensmittel GmbH, Sigmund-Freud-Straße 72, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108422), vertr. d.: 1. Cüneyt Köse, Sigmund-Freud-Straße 82, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), 2. Muhammed Köse, TÜRKEI, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 04.10.2024 berichtigt worden. wird die Prüfung der bis zum 10.03.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.10.2024

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 211/24 H-9-1

    810 IN 211/24 H-9-1 In dem Insolvenzverfahren Hak Market Lebensmittel GmbH, Sigmund-Freud-Straße 72, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108422), vertreten durch: 1. Cüneyt Köse, Sigmund-Freud-Straße 82, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), 2. Muhammed Köse, TÜRKEI, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.05.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 211/24 H-9-1

    810 IN 211/24 H-9-1 In dem Insolvenzverfahren Hak Market Lebensmittel GmbH, Sigmund-Freud-Straße 72, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108422), vertreten durch: 1. Cüneyt Köse, Sigmund-Freud-Straße 82, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), 2. Muhammed Köse, TÜRKEI, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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