GK Real Estate GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für GK Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 104955). 6 Bekanntmachungen vom 20. Februar 2024 bis 17. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 1146/23 G-14-1 |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 104955 |
| Zeitraum | 20. Februar 2024 – 17. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 6 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1146/23 G-14-1
810 IN 1146/23 G: In dem Insolvenzverfahren GK Real Estate GmbH, Riedhofweg 23, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104955), vertreten durch: 1. Ünal Kaymakci, (Geschäftsführer), 2. Abdulameer MEM Buhamad, (Geschäftsführer), wurde am 19.02.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 20/24 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1146/23 G führt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 19.02.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1146/23 G-14-1
810 IN 1146/23 G-14-1 - Am 19.02.2024 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren GK Real Estate GmbH, Riedhofweg 23, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104955), vertreten durch: 1. Ünal Kaymakci, (Geschäftsführer), 2. Abdulameer MEM Buhamad, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 23.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten * zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.02.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 1146/23 G-14-1
810 IN 1146/23 G-14-1 - Am 19.02.2024 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren GK Real Estate GmbH, Riedhofweg 23, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104955), vertreten durch: 1. Ünal Kaymakci, An den drei Hohen 39, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Abdulameer MEM Buhamad, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 11.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 23.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten * zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2024
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1146/23 G-14-1
810 IN 1146/23 G-14-1 In dem Insolvenzverfahren GK Real Estate GmbH, Riedhofweg 23, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104955), vertr. d.: 1. Ünal Kaymakci, An den drei Hohen 39, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Abdulameer MEM Buhamad, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 10.10.2024
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1146/23 G-14-1
810 IN 1146/23 G-14-1 - In dem Insolvenzverfahren GK Real Estate GmbH, Riedhofweg 23, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104955), vertreten durch: 1. Ünal Kaymakci, An den drei Hohen 39, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Abdulameer MEM Buhamad, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.03.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.01.2025
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1146/23 G-14-1
810 IN 1146/23 G-14-1 In dem Insolvenzverfahren GK Real Estate GmbH, Riedhofweg 23, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104955), vertreten durch: 1. Ünal Kaymakci, An den drei Hohen 39, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Abdulameer MEM Buhamad, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.