Gigaset AG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Gigaset AG mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Münster (Westfalen), HRB 19015). 12 Bekanntmachungen vom 03. Januar 2024 bis 01. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bocholt |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Münster (Westfalen) |
| Aktenzeichen | 88 IN 18/23 |
| Handelsregister | Coesfeld, HRB 19015 |
| Zeitraum | 03. Januar 2024 – 01. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 12 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 07.03.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 88 IN 18/23 Münster, 01.01.2024
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede und Herrn Gerrit Jan Konijnenberg, Rue Schetzel 135, 2518 Luxemburg, Luxemburg und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich und Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 02.09.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede und Herrn Gerrit Jan Konijnenberg, Rue Schetzel 135, 2518 Luxemburg, Luxemburg und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich und Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 04.10.2024
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede und Herrn Gerrit Jan Konijnenberg, Rue Schetzel 135, 2518 Luxemburg, Luxemburg und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich und Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 32 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 15.10.2024
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede und Herrn Gerrit Jan Konijnenberg, Rue Schetzel 135, 2518 Luxemburg, Luxemburg und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich und Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Speditionstraße 23, 40221 Düsseldorf Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 10.10.2024 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf Dienstag, 05.11.2024, 12:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 4 B. Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO). Hinweis: Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 15.10.2024
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 06.11.2024
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 1.590.001,00 EUR Es ist die Regelvergütung nebst Zuschlägen gem. §§ 11, 2 Abs. 2 S. 1, 3 InsVV festgesetzt worden. Es wurden insbesondere Zuschläge für folgende Tätigkeiten im Eröffnungsverfahren beantragt: - Betriebsfortführung 35 % - Sanierungsbemühungen 65 % - arbeitsrechtliche Angelegenheiten 30 % - Kapitalmarktrechtliche Fragen 20 % - Erschwernisse durch konzernbedingte Verpfechtungen 30 % Gesamtzuschläge somit 180 % Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Verfahrens und unter Würdigung des gesamten Zeit- und Arbeitsaufwands während der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde von dem Verwalter letztendlich eine Reduzierung der Zuschläge auf insgesamt 140 % vorgenommen. Die geltend gemachten Zuschläge werden als angemessen erachtet und sind antragsgemäß bei der Festsetzung zu berücksichtigen. Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden. Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 28.11.2024
- Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 1.590.001,00 EUR. Es ist die Regelvergütung nebst Zuschlägen gem. §§ 2 Abs. 2 S. 1, 3 InsVV festgesetzt worden. Es wurden insbesondere Zuschläge für folgende Tätigkeiten im eröffneten Verfahren beantragt: - Insolvenzplan 150 % - Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit 40 % - Kapitalmarktrechtliche Fragen 30 % Gesamtzuschläge somit 220 % Es wurde im Übrigen ein Abschlag von 15 % aufgrund der Tatsache vorgenommen, dass der Insolvenzverwalter bereits im Eröffnungsverfahren als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig gewesen ist und dadurch entsprechende Arbeitserleichterungen eingetreten sind. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Verfahrens und unter Würdigung des gesamten Zeit- und Arbeitsaufwands während der Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurde sodann von dem Verwalter eine Reduzierung der Zuschläge auf insgesamt 165 % vorgenommen. Die geltend gemachten Zuschläge werden als angemessen erachtet und sind antragsgemäß bei der Festsetzung zu berücksichtigen. Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden. Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 28.11.2024
- Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 29.08.2025
- Nr. 10Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ran Tao, 37 Wyatt Drive, SW13 8AL London, Vereinigtes Königreich und Herrn Sean Hsin Jan Fang, 17B Mount Parker Residences, 1 Sai Wan Terrace, Quarry Bay (Hong Kong), China und Herrn Guoyu Du, 7 Knights Templar Way, HP11 1PX High Wycombe, Vereinigtes Königreich wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 12.12.2025
- Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jan Witt, Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 01.04.2026
- Nr. 12Entscheidungen im VerfahrenAz. 88 IN 18/23
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 18/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19015 eingetragenen Gigaset AG, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jan Witt, wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt. 88 IN 18/23 Amtsgericht Münster, 01.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.