Geo Ingenieur- und Consulting GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Geo Ingenieur- und Consulting GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 17478). 2 Bekanntmachungen vom 30. April 2026 bis 07. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Göttingen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Göttingen |
| Aktenzeichen | 74 IN 214/25 GOE |
| Handelsregister | Kassel, HRB 17478 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | IT, Software & Kommunikation |
| Zeitraum | 30. April 2026 – 07. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 74 IN 214/25 GOE
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 29.04.2026
- Nr. 2SonstigesAz. 74 IN 214/25 GOE
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Göttingen, 06.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.
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