Gebr. Lüken GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Gebr. Lüken GmbH mit Sitz in Lingen (Ems) (Amtsgericht Lingen (Ems), HRB 100039). 10 Bekanntmachungen vom 28. April 2025 bis 18. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Lingen (Ems) |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Lingen (Ems) |
| Aktenzeichen | 18 IN 17/25 |
| Handelsregister | Osnabrück, HRB 100039 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 28. April 2025 – 18. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 10 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 19.03.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 28.04.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : Über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist am um Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Str. 39, 49716 Meppen, Tel.: 05931-88737-0, Fax: 05931-88737-27, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de, Internet: www.kanzlei-tallen.de. Es wurde Eigenverwaltung der Antragstellerin angeordnet. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.08.2025 anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 22.08.2025, 09:00 Uhr, Saal Z 16, Neubau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Antragstellerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Antragstellerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Antragstellerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 28.05.2025 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lingen.niedersachsen.de/gericht/datenschutz_und_datenschutzbeauftragten/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 3SonstigesAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), Sachwalter:Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Str. 39, 49716 Meppen, wurde im Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2025 angeordnet, dass das Verfahren mündlich durchgeführt wird. Es wurde eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) anberaumt auf Freitag, 22.08.2025, 09:00 Uhr, Saal Z 16, Neubau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems). Der Sachwalter hat mit Schreiben vom 11.08.2025 angezeigt, dass die weiteren Termine, insbesondere auch der Berichts- und Prüftermin am 22.08.2025 schriftlich durchgeführt werden können. Es wird daher angeordnet, dass das Verfahren nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) wird. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.08.2025, dieser Tag war zuvor auch der Terminstag. Der Termin am 22.08.2025, 09:00 Uhr, Saal Z 16, Neubau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems) wird aufgehoben. Die Verfahrensbeteiligten können stattdessen bis zum 22.08.2025, dem Stichtag, Stellungnahmen, Einwendungen, Anträge usw. zu den in dem Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2025 aufgeführten Punkten abgeben bzw. stellen. Im Übrigen verbleibt es bei den Anordnungen in dem Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2025. G r ü n d e: Die Änderung von der mündlichen Durchführung des Insolvenzverfahrens in ein schriftliches Insolvenzverfahren hatte zu erfolgen, da dies von dem Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 11.08.2025 angeregt wurde Das Insolvenzgericht kann hinsichtlich der mündlichen oder schriftlichen Durchführung des Insolvenzverfahrens oder von Teilen des Verfahrens die Anordnung hierzu jederzeit aufheben oder ändern (§ 5 Abs. 2 Satz 3 InsO) und hat hiervon Gebrauch gemacht. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 13.08.2025
- Nr. 4SonstigesAz. 18 IN 17/25
Geschäfts-Nr. 18 IN 17/25 In dem Insolvenzverfahren Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Absatz 1 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Burgstraße 28, 49808 Lingen aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 23.12.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wurde, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Lingen (Ems), 02.12.2025
- Nr. 5SonstigesAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist Termin zur a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans b) Abstimmung über diesen Plan anberaumt auf: Freitag, 09.01.2026, 09:30 Uhr, Saal Z 16, Neubau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems). Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. Amtsgericht Lingen (Ems), 11.12.2025
- Nr. 6SonstigesAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wird der Termin am 09.01.2026 um 09:30 Uhr zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans und Abstimmung über diesen Plan aufgehoben. Amtsgericht Lingen (Ems), 18.12.2025
- Nr. 7SonstigesAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist Termin zur a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans b) Abstimmung über diesen Plan anberaumt auf: Freitag, 24.04.2026, 09:32 Uhr, Saal A 12, Altbau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems). Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. Amtsgericht Lingen (Ems), 31.03.2026
- Nr. 8Überwachte InsolvenzpläneAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wurde im Termin am 24.04.2026 der Insolvenzplan vom 23.03.2026 bestätigt. Amtsgericht Lingen (Ems), 12.05.2026
- Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 04.06.2026
- Nr. 10SonstigesAz. 18 IN 17/25
18 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 100039), vertr. d.: Bernd Achim Lüken, als Vertr. d. Gebr. Lüken GmbH, Estringer Straße 26, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), hat der Sachwalter Rechtsanwalt Christopher Tallen, Meppen beantragt, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters, jeweils nebst einer Vergütungserhöhung, festzusetzen. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Termin zur Anhörung aller Gläubiger und der Schuldnerin zur beabsichtigten Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters, jeweils nebst einer Vergütungserhöhung, wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06 - im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 06.07.2026 schriftlich Stellung zu dem Vergütungsantrag zu nehmen. Der vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus und auf Antrag kann eine Abschrift an Verfahrensbeteiligte übersandt werden. > Seitens der Gläubiger, die bis zum 06.07.2026 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung zu der Festsetzung der beantragten Vergütung und der Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters, jeweils nebst einer Vergütungserhöhung, somit als erteilt. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Lingen (Ems), 15.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.