Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Gronau (Leine) (Amtsgericht Hildesheim, HRA 202062). 7 Bekanntmachungen vom 15. Februar 2024 bis 13. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Gronau (Leine) |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hildesheim |
| Aktenzeichen | 51 IN 4/24 |
| Handelsregister | Hildesheim, HRA 202062 |
| Zeitraum | 15. Februar 2024 – 13. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 7 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 51 IN 4/24
51 IN 4/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 29, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202062), vertr. d.: Tarek Hermes, An der Chaussee 2, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), ist am 15.02.2024 um 09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-35 77 10-1 48, Fax: 0511-35 77 10-11, E-Mail: berner@willmerkoester.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hildesheim, 15.02.2024 Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 51 IN 4/24
51 IN 4/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 29, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202062), vertr. d.: 1. Hermes Verwaltungsgesellschaft mbh, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tarek Hermes, An der Chaussee 2, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 15.02.2024 um 09:10 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hildesheim, 01.03.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 51 IN 4/24
51 IN 4/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 29, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202062), vertr. d.: 1. Hermes Verwaltungsgesellschaft mbh, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tarek Hermes, An der Chaussee 2, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 15.02.2024 um 09:10 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hildesheim, 24.04.2024
- Nr. 4EröffnungenAz. 51 IN 4/24
51 IN 4/24: Über das Vermögen der Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 29, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202062), vertr. d.: 1. Hermes Verwaltungsgesellschaft mbh, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tarek Hermes, An der Chaussee 2, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-35 77 10-1 48, Fax: 0511-35 77 10-11, E-Mail: berner@willmerkoester.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.06.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hildesheim, 02.05.2024
- Nr. 5SonstigesAz. 51 IN 4/24
51 IN 4/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 29, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202062), vertr. d.: 1. Hermes Verwaltungsgesellschaft mbh, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tarek Hermes, An der Chaussee 2, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 10.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tagesordnung: Zustimmung der Gläubigerversammlung ge. § 160, 162 InsO zur Veräußerung des gesamten Unternehmens der Schuldnerin einschließlich des schuldnerischen Grundbesitzes an die heptus 556. GmbH mit Sitz in München. Hildesheim, 10.07.2024 Lassalle Justizangestellte
- Nr. 6SonstigesAz. 51 IN 4/24
51 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 29, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202062), vertr. d.: 1. Hermes Verwaltungsgesellschaft mbh, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tarek Hermes, An der Chaussee 2, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hildesheim, 13.03.2025
- Nr. 7SonstigesAz. 51 IN 4/24
51 IN 4/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garnele 1 Erzeugergesellschaft mbH & Co. KG, Burgstr. 29, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202062), vertr. d.: 1. Hermes Verwaltungsgesellschaft mbh, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tarek Hermes, An der Chaussee 2, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 08.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Hildesheim, 13.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.
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