GAMDIS GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für GAMDIS GmbH mit Sitz in Moritzburg (Amtsgericht Dresden, HRB 35020). 5 Bekanntmachungen vom 14. März 2024 bis 29. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Moritzburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dresden |
| Handelsregister | Dresden, HRB 35020 |
| Zeitraum | 14. März 2024 – 29. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 533 IN 132/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/544 IN 132/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAMDIS GmbH, August-Bebel-Straße 24, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 35020 vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schlotterer - wurde am 13.03.2024 um 14:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Morgner, Wallgäßchen 4, 01097 DresdenTelefax: 0351 41890956 Telefon geschäftlich: 0351 41890955 Email geschäftlich: dresden@feigl.biz Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.06.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 544 IN 132/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 544 IN 132/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAMDIS GmbH, August-Bebel-Straße 24, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 35020 vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schlotterer - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.08.2025 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 544 IN 132/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 544 IN 132/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAMDIS GmbH, August-Bebel-Straße 24, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 35020 vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schlotterer Rechtsanwalt Dr.Nick Marquardt, Wallgäßchen 4, 01097 Dresden ist mit Beschluss vom 18.08.2025 an Stelle der bisherigen Insolvenzverwalters zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit Beschluss vom 18.08.2025 bestellten Insolvenzverwalters oder zur Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 24.09.2025 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 544 IN 132/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 544 IN 132/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAMDIS GmbH, August-Bebel-Straße 24, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 35020 vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schlotterer ergeht am 24.06.2026 nachfolgende Entscheidung: Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung antragsgemäß festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen. Gründe: Das Verfahren wurde am 13.03.2024 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 15.04.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO. Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 15.613,41 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von ... EUR. An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für ... bewirkte Zustellungen insgesamt ... EUR festzusetzen. Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten aus.
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 544 IN 132/24
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 544 IN 132/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAMDIS GmbH, August-Bebel-Straße 24, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 35020 vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schlotterer - wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. |Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, |Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse, |Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 05.08.2026 beim Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 11.798,00 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 0,00 EUR zur Verfügung". Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.