Unternehmensinsolvenz

GaLaBau Feind GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für GaLaBau Feind GmbH mit Sitz in Lübben (Spreewald) (Amtsgericht Cottbus, HRB 8991). 4 Bekanntmachungen vom 28. August 2024 bis 31. Juli 2026.

Stammdaten

SitzLübben (Spreewald)
GerichtAmtsgericht Cottbus
Aktenzeichen63 IN 303/24
HandelsregisterCottbus, HRB 8991
Zeitraum28. August 2024 – 31. Juli 2026
Bekanntmachungen4

GaLaBau Feind GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 303/24

    In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GaLaBau Feind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8991 CB), Geschäftszweig: Erbringung von Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus jeglicher Art, Mühlbergweg 02, 15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf, eingetragener Sitz: Lübben (Spreewald), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Fruth, Forststraße 11, 14471 Potsdam, ist heute, am 28.08.2024, um 11.23 Uhr Herr Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 4, 14467 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 63 IN 303/24

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 63 IN 303/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GaLaBau Feind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8991 CB), Geschäftszweig: Erbringung von Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus jeglicher Art u.a., Mühlbergweg 02, 15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf, eingetragener Sitz: Lübben (Spreewald), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Fruth, Forststraße 11, 14471 Potsdam wurde am 01.11.2024, um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, den 5. Februar 2025 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Es wird ein vorläufige Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu den Mitgliedern werden bestimmt: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Schwarzschildstraße 94, 14480 Potsdam, im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Claudia Schluckebier; Frau Birgit Götze, Kuschkower Straße 64, 15910 Schlepzig als Vertreterin der Arbeitnehmer Herrmann & Langer GmbH, Ulmenstraße 6, 14482 Potsdam, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Torsten Langer. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Hinweis: Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 01.11.2024 Az.: 63 IN 303/24

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 303/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GaLaBau Feind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8991 CB), Mühlbergweg 02, 15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf, eingetragener Sitz: Lübben (Spreewald), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Fruth sind die Vergütung eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Cottbus, den 2. Juli 2025 Az.: 63 IN 303/24

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 303/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GaLaBau Feind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 8991 CB), Mühlbergweg 02, 15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Krafft die Vergütung gem. § 63 Abs. 3 InsO iVm. § 11 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 2.108.214,86 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden Zuschläge berücksichtigt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 29. Juli 2026 Az.: 63 IN 303/24

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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