Unternehmensinsolvenz

Friedrich Steuerberatungsgesellschaft mbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Friedrich Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRB 2538). 1 Bekanntmachung vom 09. April 2026 bis 09. April 2026.

Stammdaten

SitzPlauen
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen218 IN 953/25
HandelsregisterChemnitz, HRB 2538
BundeslandSachsen
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum09. April 2026 – 09. April 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 218 IN 953/25

    | Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 218 IN 953/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Friedrich Steuerberatungsgesellschaft mbH, Rädelstraße 13, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2538 vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Friedrich - wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.03.2026 mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Seite 2 Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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