Unternehmensinsolvenz

Freis - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Freis - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 8373). 4 Bekanntmachungen vom 24. Juni 2025 bis 21. April 2026.

Stammdaten

SitzSaarbrücken
GerichtAmtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen60 IN 38/25
HandelsregisterSaarbrücken, HRB 8373
BundeslandSaarland
BrancheAgrar, Tiere & Forstwirtschaft
Zeitraum24. Juni 2025 – 21. April 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 60 IN 38/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 38/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8373 eingetragenen Freis - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zum Gerlen 9, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Conradi, und Herrn Horst Michael Freis, ist am 24.06.2025, um 10:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 60 IN 38/25 Amtsgericht Saarbrücken, 24.06.2025

  2. Nr. 2SonstigesAz. 60 IN 38/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 38/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8373 eingetragenen Freis - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zum Gerlen 9, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Michael Freis, wird der Beschluss vom 24.06.2025 über die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Rubrum dahingehend wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigt, dass die Schuldnerin gesetzlich vertreten wird durch den Geschäftsführer Herrn Horst Michael Freis. Sulzbach, 25.06.2025 Amtsgericht 60 IN 38/25 Amtsgericht Saarbrücken, 26.06.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 60 IN 38/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 38/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8373 eingetragenen Freis - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zum Gerlen 9, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Michael Freis, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 28.10.2025, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 22 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 60 IN 38/25 Saarbrücken, 01.08.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 60 IN 38/25

    Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 38/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8373 eingetragenen Freis - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zum Gerlen 9, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Michael Freis, Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 60 IN 38/25 Amtsgericht Saarbrücken, 21.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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