Fortuna Gastro GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Fortuna Gastro GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 23688). 2 Bekanntmachungen vom 01. September 2025 bis 01. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Dresden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dresden |
| Handelsregister | Dresden, HRB 23688 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Gastronomie & Hotellerie |
| Zeitraum | 01. September 2025 – 01. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 533 IN 903/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 551 (533) IN 903/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fortuna Gastro GmbH, Grunaer Weg 18, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 23688 vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Widmann - wurde am 01.09.2025 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Albert Wolff, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Email geschäftlich: dresden@worako.de Telefon geschäftlich: 0351 49185 0 Telefax: 0351 49185 99 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 07.10.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 18.11.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 18.11.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 551 IN 903/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 551 IN 903/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fortuna Gastro GmbH, Grunaer Weg 18, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 23688 vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Widmann - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.07.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.