Unternehmensinsolvenz

Förderverein Lingner-Schloß e.V.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Förderverein Lingner-Schloß e.V. mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, VR 4119). 3 Bekanntmachungen vom 01. Februar 2024 bis 10. Juli 2026.

Stammdaten

SitzDresden
GerichtAmtsgericht Dresden
HandelsregisterDresden, VR 4119
Zeitraum01. Februar 2024 – 10. Juli 2026
Bekanntmachungen3

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 533 IN 1812/23

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 551 (533) IN 1812/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Lingner-Schloß e.V., Bautzner Straße 132, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , VR 4119 vertreten durch den Vorstand Rolf Backe vertreten durch den Vorstand Ines Eschler vertreten durch den Vorstand Peter Lenk - wurde am 31.01.2024 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 204769 60 Telefax: 0351 204769 69 Email geschäftlich: dresden@floether-wissing.de Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 30.04.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 551 IN 1812/23

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 551 IN 1812/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Lingner-Schloß e.V., Bautzner Straße 132, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , VR 4119 vertreten durch den Vorstand Rolf Backe vertreten durch den Vorstand Ines Eschler vertreten durch den Vorstand Peter Lenk - wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 14.08.2025 festgesetzt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 551 IN 1812/23

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 551 IN 1812/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Lingner-Schloß e.V., Bautzner Straße 132, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , VR 4119 vertreten durch den Vorstand Rolf Backe vertreten durch den Vorstand Ines Eschler vertreten durch den Vorstand Peter Lenk - wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über a. Dem im Beschluss des Oberlandesgerichtes Dresden vom 19. Mai 2026 (Geschäfts-Nr. 9 U 1185/25) gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommenen Vergleich wird zugestimmt b. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit der Spitzhaus Radebeul Catering & Event GmbH, Minkwitzweg 2, 01990 Ortrand, einen vom 1. August 2026 bis zum 30. September 2026 befristeten Mietvertrag für die Gastronomieflächen in der Villa Stockhausen („Lingnerschloss“) zu schließen. c. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das mit Schreiben der DGM Event & Gastro GmbH & Co. KG vom 24. Juli 2026 übermittelte Angebot den bis zum 31. Juli 2026 befristeten Seite 1 Mietvertrag mit der STESAD GmbH mit dem Insolvenzverwalter bis zum 30. September 2026 fortzusetzen, abzulehnen beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Mittwoch, 19.08.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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