Unternehmensinsolvenz

fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 87857). 5 Bekanntmachungen vom 05. Januar 2024 bis 22. Juli 2026.

Stammdaten

SitzBerlin
GerichtAmtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen36F IN 6331/23
HandelsregisterBerlin, HRB 87857
Zeitraum05. Januar 2024 – 22. Juli 2026
Bekanntmachungen5

fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 36F IN 6331/23

    36f IN 6331/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiehlufer 43, 12059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Strombach Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 87857 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Information und Kommunikation | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2024 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 06.02.2024, 10:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 30.04.2024, 10:25 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 17.10.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.01.2024

  2. Nr. 2OtherAz. 36F IN 6331/23

    36f IN 6331/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiehlufer 43, 12059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Strombach Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 87857 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 08.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.01.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 36F IN 6331/23

    36f IN 6331/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiehlufer 43, 12059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Strombach, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 87857 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der bis 20.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.02.2026

  4. Nr. 4SonstigesAz. 36F IN 6331/23

    36f IN 6331/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiehlufer 43, 12059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Strombach Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 87857 - Schuldnerin - Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse - Anhörung zu den Anträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.09.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters sowie gegen die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026

  5. Nr. 5Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 36F IN 6331/23

    36f IN 6331/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. fairmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kiehlufer 43, 12059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Strombach Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 87857 - Schuldnerin - Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 18.167,98 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 115.062,69 Euro. Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO sind in Höhe von 17.043,82 EUR zu berücksichtigen; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189,190, 206 InsO hingewiesen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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