Unternehmensinsolvenz

F. Stiller Management GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für F. Stiller Management GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 29181). 5 Bekanntmachungen vom 09. Juli 2025 bis 11. März 2026.

Stammdaten

SitzChemnitz
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen404 IN 1300/25
HandelsregisterChemnitz, HRB 29181
BundeslandSachsen
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum09. Juli 2025 – 11. März 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 404 IN 1300/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 404 IN 1300/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der F. Stiller Management GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29181 vertreten durch den Geschäftsführer Frank Stiller - wurde am 09.07.2025 um 10:23 Uhr Stefan Kahnt, Leipziger Straße 62, 09113 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 262010, Telefax 0371 2620111, Email geschäftlich chemnitz@pluta.net zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 404 IN 1300/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 404 IN 1300/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der F. Stiller Management GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29181 vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller ergeht am 11.07.2025 nachfolgende Entscheidung: Der Beschluss vom 09.07.2025 wird wie folgt berichtigt: Anstelle von bisher: F. Stiller Management GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Stiller lautet es richtig: F. Stiller Management GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller.

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 404 IN 1300/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 404 IN 1300/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. Stiller Management GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29181 vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller ergeht am 30.09.2025 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Management-Holding) wird am 30.09.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Kahnt Leipziger Straße 62 09113 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 262010 Telefax: 0371 2620111 Email geschäftlich: chemnitz@pluta.net bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.11.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.12.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 404 IN 1300/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 404 IN 1300/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. Stiller Management GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29181 vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter neu beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 27.02.2026.

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 404 IN 1300/25

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 404 IN 1300/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. Stiller Management GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29181 vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller wurde am 11.03.2026 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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