Unternehmensinsolvenz

Eurosales GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Eurosales GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 128427). 9 Bekanntmachungen vom 19. März 2024 bis 18. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 671/23 E-15-6
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 128427
Zeitraum19. März 2024 – 18. Juni 2026
Bekanntmachungen9

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E: In dem Insolvenzverfahren Eurosales GmbH, lt. HR:Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128427), vertreten durch: Tomislav Kosutic, (Geschäftsführer), unbek. Aufenthalts, wurde am 15.03.2024 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 54 61 93, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 15.03.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E-15-6 Am 15.03.2024 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Eurosales GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128427), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 54 61 93, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.05.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.05.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.03.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E-15-6 In dem Insolvenzverfahren Eurosales GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128427), vertreten durch: Tomislav Kosutic, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 29.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.07.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E-15-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Eurosales GmbH Schumannstraße 27 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128427), werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR x Auslagenpauschale: EUR x Umsatzsteuer: EUR x Summe: EUR x Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR x. Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Frankfurt am Main 25.02.2026 - Insolvenzgericht -

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E-15-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurosales GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128427), vertr. d.: Tomislav Kosutic, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 27.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026

  6. Nr. 6Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 810 IN 671/23 E-15-6

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurosales GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt, Amtsgericht Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 671/23 E-15-6 soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beziffert sich zum 31.12.2025 auf EUR 981,21. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Gerichtskosten, die Vergütung und den Auslagenersatz der Insolvenzverwalterin sowie die Kosten der Veröffentlichung, zzgl. etwa anfallender Guthabenzinsen. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von EUR 3.932,33. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt unter der Geschäfts-Nr.: 810 IN 671/23 E-15-6 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E-15-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurosales GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128427), vertr. d.: Tomislav Kosutic, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält die Insolvenzverwalterin die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E-15-6 : In dem Insolvenzverfahren Eurosales GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 128427), vertreten durch: Tomislav Kosutic, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.05.2026

  9. Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 671/23 E-15-6

    810 IN 671/23 E-15-6 : Diese Veröffentlichung setzt die Löschungsfristen in Gang. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 17.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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