Estateblend GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Estateblend GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 126380). 4 Bekanntmachungen vom 04. Juni 2024 bis 18. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 1356/23 E-5-1 |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 126380 |
| Zeitraum | 04. Juni 2024 – 18. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1356/23 E-5-1
810 IN 1356/23 E: In dem Insolvenzverfahren Estateblend GmbH, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126380), vertreten durch: Matthias Schmidt, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 04.06.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1244/23, 810 IN 11/24 und 810 IN 185/24 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1356/23 E führt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.06.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1356/23 E-5-1
810 IN 1356/23 E-5-1 Am 04.06.2024 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Estateblend GmbH, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126380), vertreten durch: Matthias Schmidt, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.09.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.09.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.06.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1356/23 E-5-1
810 IN 1356/23 E-5-1 In dem Insolvenzverfahren Estateblend GmbH, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126380), wird die Prüfung der bis zum 29.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.06.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1356/23 E-5-1
810 IN 1356/23 E-5-1 In dem Insolvenzverfahren Estateblend GmbH, Kaiserstraße 61, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126380), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 16.07.2026, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, Haftungsansprüche gegen den vormaligen Geschäftsführer Herrn Qayoum Jan nicht weiter zu verfolgen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 18.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.