Unternehmensinsolvenz

Esenser Backstuben GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Esenser Backstuben GmbH mit Sitz in Esens (Amtsgericht Aurich, HRB 1583). 4 Bekanntmachungen vom 13. August 2024 bis 26. Juni 2026.

Stammdaten

SitzEsens
GerichtAmtsgericht Aurich
Aktenzeichen9 IN 55/24
HandelsregisterAurich, HRB 1583
Zeitraum13. August 2024 – 26. Juni 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 9 IN 55/24

    9 IN 55/24: Über das Vermögen der Esenser Backstuben GmbH, Am Strand 8, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 1583), vertr. d.: Ozcan Dag, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2024 um 09:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Till Hanken, Up de Gast 3, 26409 Wittmund, Tel.: 04462/921989-0, Fax: 04462 9219899. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Aurich, 12.08.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 9 IN 55/24

    9 IN 55/24: In dem Insolvenzverfahren Esenser Backstuben GmbH, Am Strand 8, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 1583), vertr. d.: Ozcan Dag, Alter Postweg 3 D, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Aurich, 02.03.2026

  3. Nr. 3SonstigesAz. 9 IN 55/24

    9 IN 55/24 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Esenser Backstuben GmbH, Am Strand 8, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 1583), vertreten durch: Ozcan Dag, (Geschäftsführer), ist masselos.. Es wird Gelegenheit gegeben, einen Kostenvorschuss in Höhe von 723,34 Euro zur Verfahrensfortführung einzuzahlen. Wird der Vorschuss nicht bis zum 20.05.2026 in voller Höhe eingezahlt, so ist das Verfahren gem. § 207 InsO einzustellen. Amtsgericht Aurich, 07.05.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 9 IN 55/24

    9 IN 55/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Esenser Backstuben GmbH, Am Strand 8, 26427 Esens (AG Aurich, HRB 1583), vertr. d.: Ozcan Dag, Alter Postweg 3 D, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Aurich, 25.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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