ENJO Ventures UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ENJO Ventures UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 39875). 5 Bekanntmachungen vom 08. Juli 2024 bis 11. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Leipzig |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Leipzig |
| Aktenzeichen | 401 IN 810/24 |
| Handelsregister | Leipzig, HRB 39875 |
| Zeitraum | 08. Juli 2024 – 11. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 401 IN 810/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 810/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENJO Ventures UG (haftungsbeschränkt), Reudnitzer Straße 1-7, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39875 vertreten durch den Geschäftsführer Luis Nicolas Prill Sempere vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Sprenger wird heute, am 04.07.2024, um 11.45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig. Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 12.08.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO, - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO, - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO, - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, , - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Anhörung über - die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und - den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.09.2024 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 401 IN 810/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 810/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENJO Ventures UG (haftungsbeschränkt), Reudnitzer Straße 1-7, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39875 vertreten durch den Geschäftsführer Luis Nicolas Prill Sempere vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Sprenger - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.08.2025 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 401 IN 810/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 810/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENJO Ventures UG (haftungsbeschränkt), Reudnitzer Straße 1-7, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39875 vertreten durch den Geschäftsführer Luis Nicolas Prill Sempere vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Sprenger - wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 28.11.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO und gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 2 InsO und der unter Ziffer 2 genannten Punkte kann das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung) eingelegt werden. Gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung), eingelegt werden. Für die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde oder für die Einlegung des Rechtsmittels der Erinnerung ist zu beachten: Die Beschwerde/ Erinnerung ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerde-/Erinnerungsfrist) bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Notfrist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soll die Bekanntgabe im Ausland bewirkt werden, gilt das Schriftstück zwei Wochen nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde/Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde-/Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung dagegen eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerde- Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde/Erinnerung soll begründet werden. Das Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 401 IN 810/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 810/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENJO Ventures UG (haftungsbeschränkt), Reudnitzer Straße 1-7, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39875 vertreten durch den Geschäftsführer Luis Nicolas Prill Sempere vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Sprenger - wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. |Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, |Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse, |Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 06.03.2026 beim Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Die Insolvenzverwalterin erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 95.708,21 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 3.121,17 EUR zur Verfügung".
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 401 IN 810/24
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 810/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENJO Ventures UG (haftungsbeschränkt), Reudnitzer Straße 1-7, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39875 vertreten durch den Geschäftsführer Luis Nicolas Prill Sempere vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Sprenger - wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.06.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.