Unternehmensinsolvenz

energiehaus blechinger GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für energiehaus blechinger GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Wolfsburg, HRB 209836). 7 Bekanntmachungen vom 21. November 2024 bis 21. Mai 2026.

Stammdaten

SitzWolfsburg
GerichtAmtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen25 IN 130/24
HandelsregisterBraunschweig, HRB 209836
BundeslandNiedersachsen
BrancheEnergie, Wasser & Entsorgung
Zeitraum21. November 2024 – 21. Mai 2026
Bekanntmachungen7

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 25 IN 130/24

    25 IN 130/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der energiehaus blechinger GmbH, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209836), vertr. d.: 1. Tom Blechinger, (Geschäftsführer), 2. Eckhardt Blechinger, (Geschäftsführer), ist am 21.11.2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1233167-0, Fax: 0511/1233167-29, E-Mail: hannover@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 21.11.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 25 IN 130/24

    25 IN 130/24: Über das Vermögen der energiehaus blechinger GmbH, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209836), vertr. d.: 1. Tom Blechinger, (Geschäftsführer), 2. Eckhardt Blechinger, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1233167-0, Fax: 0511/1233167-29, E-Mail: hannover@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.03.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 18.03.2025, 12:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 10.02.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 130/24

    25 IN 130/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der energiehaus blechinger GmbH, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209836), vertr. d.: 1. Tom Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Eckhardt Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden. Die deklaratorische Aufführung der Mitglieder des Gläubigerausschusses muss statt: - Volksbank BRAWO eG, Am Mühlengraben 1, 38440 Wolfsburg - Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22746 Hamburg, vertreten durch Tim Wierzbinski - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Hannover, Operativer Service, Brühlstraße 4, 30169 Hannover, diese vertreten durch Frau Claudia Zahn, Erste Fachkraft für Insolvenzgeld, Refinanzierung richtig heißen: - Herr Rechtsanwalt Torsten Steinwachs, Steinwachs Rechtsanwälte, Bettinastraße 62, 60325 Frankfurt/Main - Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22746 Hamburg, vertreten durch Tim Wierzbinski - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Hannover, Operativer Service, Brühlstraße 4, 30169 Hannover, diese vertreten durch Frau Claudia Zahn, Erste Fachkraft für Insolvenzgeld, Refinanzierung Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 12.02.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 25 IN 130/24

    25 IN 130/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der energiehaus blechinger GmbH, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209836), vertr. d.: 1. Tom Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Eckhardt Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wird die im Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2025 bestimmte Anmeldefrist gem. § 174 InsO bis zum 01.04.2025 verlängert. Der Berichts- und Prüfungstermin wird verlegt auf Mittwoch, den 30.04.2025, 10:00 Uhr, Saal F, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg. Amtsgericht Wolfsburg, 11.02.2025

  5. Nr. 5SonstigesAz. 25 IN 130/24

    25 IN 130/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der energiehaus blechinger GmbH, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209836), vertr. d.: 1. Tom Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Eckhardt Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 06.02.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Wolfsburg, 12.02.2025

  6. Nr. 6SonstigesAz. 25 IN 130/24

    25 IN 130/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der energiehaus blechinger GmbH, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209836), vertr. d.: 1. Tom Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Eckhardt Blechinger, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO) und Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin, des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des (vorläufigen) Gläubigerausschusses zu dem Vergütungsantrag der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Hannover, als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses entspricht, wird auf den 03.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Wolfsburg, 23.07.2025

  7. Nr. 7SonstigesAz. 25 IN 130/24

    Geschäfts-Nr. 25 IN 130/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen energiehaus blechinger GmbH, Daimlerstraße 19, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 209836), vertreten durch: 1. Tom Blechinger, Angerring 20, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Eckhardt Blechinger, Angerring 20, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Krönert, c/o Voigt Salus Rechtsanwälte und Steuerberater Pa, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 24.04.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 2.066.767,26 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 4 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein. Amtsgericht Wolfsburg 15.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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