Unternehmensinsolvenz

Emotion Warenhandels GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Emotion Warenhandels GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24827 HB). 6 Bekanntmachungen vom 02. Januar 2024 bis 10. März 2026.

Stammdaten

SitzBremen
GerichtAmtsgericht Bremen
HandelsregisterBremen, HRB 24827 HB
Zeitraum02. Januar 2024 – 10. März 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 506 IN 11/23

    506 IN 11/23: Über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.01.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 08.02.2024, 11:45 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) abgehalten; der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 07.03.2024 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Weitere Anordnungen: Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern: - Kreissparkasse Syke, Mühlendamm 4, 28857 Syke, in dem Ausschuss regelmäßig vertreten durch Herrn Uwe Husmann, - Bundesagentur für Arbeit, regelmäßig vertreten in dem Ausschuss durch Frau Simone Toplarski, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service Team 031, Stau 70, 26122 Oldenburg, - RSM GmbH, Schwachhauser Heerstr. 266b, 28359 Bremen, in dem Ausschuss regelmäßig vertreten durch Hern Rolf Mähmann Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bremen, 29.12.2023

  2. Nr. 2OtherAz. 506 IN 11/23

    506 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Bremen, 04.01.2024

  3. Nr. 3BekanntmachungAz. 506 IN 11/23

    506 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), wird das Verfahren unter dem neuen Geschäftszeichen 531 IN 3/24 fortgeführt. Amtsgericht Bremen, 16.01.2024

  4. Nr. 4SonstigesAz. 531 IN 3/24

    531 IN 3/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben. Amtsgericht Bremen, 24.02.2025

  5. Nr. 5SonstigesAz. 531 IN 3/24

    531 IN 3/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), ist von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben. Amtsgericht Bremen, 27.11.2025

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 531 IN 3/24

    531 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds RSM Steuerberater GmbH, nunmehr DHPG GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag G r ü n d e: Mit Schriftsatz vom 18.08.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied RSM Steuerberater GmbH, nunmehr dhpg GmbH, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Für das Gläubigerausschussmitglied RSM Steuerberater GmbH trat der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rolf Mählmann auf. Er wirkte bei insgesamt sechs Gläubigerauschusssitzungen mit. Hinzu kommt der Zeitaufwand für An- und Abfahrten, Sitzungsvorbereitung, Aktenstudium, Telefonate und Recherchen. Der gesamte zeitliche Aufwand wurde mit 12 Stunden veranschlagt. Bei der festgesetzten Stundenvergütung wurde zudem die besondere berufliche Stellung des Gläubigerausschussmitglieds berücksichtigt. Diese ergibt sich aus seiner Tätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie aus seiner besonderen Sachkunde und Qualifikation. Maßgeblich war hierbei insbesondere seine eingehende Befassung mit der Prüfung der vorinsolvenzlichen Jahresabschlüsse der Insolvenzschuldnerin, ihrer Tätigkeit und der wirtschaftlichen Kennzahlen in den Jahren vor Insolvenzantrag. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bremen, 25.02.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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