Unternehmensinsolvenz

Edeloptics GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Edeloptics GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 108926). 14 Bekanntmachungen vom 23. Februar 2024 bis 17. Juni 2026.

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, Geschäftszweig: ist der Handel mit augenoptischen Erzeugnissen und Erbringung von augenoptischen Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.. usw. ist am 23.02.2024, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 23.02.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, Geschäftszweig: ist der Handel mit augenoptischen Erzeugnissen und Erbringung von augenoptischen Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.. usw. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 08:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 11.03.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: Herr Tobias Bender, Herr StB Michael Kregovski, Herr Rechtsanwalt Dr. Max Lipsky, . Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 11.06.2024, 10:55 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 01.04.2024

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 niedergelegt. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 20.02.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 03.02.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf Montag, 24.03.2025, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO). Hinweis: Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 26.02.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, wird der Termin vom 28.04.2025 verlegt auf Montag, 19.05.2025, 12:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Erforderliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten liegt noch nicht vor. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 28.04.2025

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wird gem. § 7 RPflG festgestellt, dass der Rechtspfleger für die Festsetzung der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zuständig ist. Gründe: Grundsätzlich ist nach der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 RPflG dem Richter das Verfahren über einen Insolvenzplan nach den §§ 217 bis 256 und §§ 258 bis 269 InsO vorbehalten (so etwa Eidenmüller, in: MünchKomm.InsO, 4. Aufl. 2020, Vor §§ 217-219, Rn. 47 und Braun/Frank, in: Braun, InsO, 10. Aufl. 2024, § 218 Rn. 13). Diese Zuständigkeitsregelung bedeutet indes nicht, dass der Rechtspfleger während des Insolvenzplanverfahrens nicht mehr tätig wird und der Richter sämtliche Handlungen selbst vornimmt. Vielmehr ist der Rechtspfleger weiterhin für solche Handlungen zuständig, die nicht originär im Insolvenzplanverfahren (d.h. den §§ 217-256, 258-269 InsO) verankert sind. Dies sind Handlungen, die auch im Regelverfahren anfallen und nicht gemäß § 18 Abs. 1 RPflG dem Richter übertragen wurden oder die der Richter gemäß § 18 Abs. 2 RPflG nicht an sich gezogen hatte (Spahlinger, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 217 Rn. 58, 78. Lieferung 11/18). § 18 RPflG behält also nur das Verfahren über den Insolvenzplan nach den dort ausdrücklich genannten Vorschriften dem Richter vor. Die Vergütungsfestsetzung gemäß § 64 InsO wird dort nicht aufgeführt. Dies ist auch sachdienlich, weil das Planverfahren nur einen Teil der Verwaltertätigkeit ausmacht und auch nur einen Vergütungszuschlag (§ 3 Abs. 1 e) InsVV) rechtfertigt, aber kein isolierter Vergütungstatbestand ist (Spliedt, in: K. Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 217 Rn. 1, ebenso Haas, in: Kayser/Thole, InsO, 8. Aufl., Vor §§ 217 ff., Rn. 14). Dementsprechend bleibt es insoweit bei der Zuständigkeit des Rechtspflegers. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 05.05.2025

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, wird der Termin vom 19.05.2025 verlegt auf Dienstag, 17.06.2025, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Erforderliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten liegt noch nicht vor. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 19.05.2025

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, sind die Regelvergütung mit Zuschlägen von 75 % für die Betriebsfortführung, den M & A - Prozess und die Vorbereitung zum Abschluss eines Massekredits und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 04.06.2025

  9. Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, wird der Termin vom 17.06.2025 verlegt auf Montag, 14.07.2025, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Die erforderliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten liegt noch nicht vor. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 16.06.2025

  10. Nr. 10Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, wird der Termin vom 14.07.2025 verlegt auf Dienstag, 02.09.2025, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Die erforderliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten liegt noch nicht vor.. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 14.07.2025

  11. Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, wird der Termin vom 02.09.2025 verlegt auf Dienstag, 14.10.2025, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Die erforderliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten liegt noch nicht vor.. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 01.09.2025

  12. Nr. 12Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, ist die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen und Interims-Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 07.01.2026

  13. Nr. 13Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, sind die Vergütung mit Zuschlägen von insgesamt 250 % für die Betriebsfortführung, die Sanierungsbemühungen, die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte, der erfolgreichen Ausarbeitung eines Insolvenzplans und der hohen Gläubigerzahl und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden. 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 07.01.2026

  14. Nr. 14Entscheidungen im VerfahrenAz. 67b IN 34/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 34/24 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108926 eingetragenen Edeloptics GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Martens, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wird aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 03.02.2025 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Absatz 1 InsO). 67b IN 34/24 Amtsgericht Hamburg, 12.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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