Earth Observation Solution and Services (EOSS) GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Earth Observation Solution and Services (EOSS) GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 109507). 5 Bekanntmachungen vom 16. März 2026 bis 10. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Saarbrücken |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Saarbrücken |
| Aktenzeichen | 106 IN 17/26 |
| Handelsregister | Saarbrücken, HRB 109507 |
| Bundesland | Saarland |
| Branche | Architektur, Planung & Forschung |
| Zeitraum | 16. März 2026 – 10. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 106 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 17/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109507 eingetragenen Earth Observation Solution and Services (EOSS) GmbH, Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thilo Wehrmann, ist am 16.03.2026, um 14:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Reich, Am Staden 9, 66121 Saarbrücken bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 106 IN 17/26 Amtsgericht Saarbrücken, 16.03.2026
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 106 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 17/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109507 eingetragenen Earth Observation Solution and Services (EOSS) GmbH, Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thilo Wehrmann, wird der Beschluss über die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 16.03.2026 dahingehend wegen offensichtlicher Unrichtigkeit korrigiert, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin unter der Faxnummer 0681/37997733 erreichbar ist. 106 IN 17/26 Amtsgericht Saarbrücken, 20.03.2026
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 106 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 17/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109507 eingetragenen Earth Observation Solution and Services (EOSS) GmbH, Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thilo Wehrmann, sind die am 16.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 30.03.2026 aufgehoben worden. 106 IN 17/26 Saarbrücken, 16.03.2026
- Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 106 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 17/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109507 eingetragenen Earth Observation Solution and Services (EOSS) GmbH, Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thilo Wehrmann, ist der am 05.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 04.03.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 30.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Amtsgericht Saarbrücken, 30.03.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 106 IN 17/26
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 17/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109507 eingetragenen Earth Observation Solution and Services (EOSS) GmbH, Halbergstraße 4, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thilo Wehrmann, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden. 106 IN 17/26 Amtsgericht Saarbrücken, 08.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.