Unternehmensinsolvenz

Dr. Katja Scarlett Daub e. K., Inh. d. Fa. City-Apotheken Dresden Dr. Katja Scarlett Daub e.K.

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Dr. Katja Scarlett Daub e. K., Inh. d. Fa. City-Apotheken Dresden Dr. Katja Scarlett Daub e.K. mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 4995). 1 Bekanntmachung vom 01. Juni 2026 bis 01. Juni 2026.

Stammdaten

SitzDresden
GerichtAmtsgericht Dresden
Aktenzeichen536 IN 528/26
HandelsregisterDresden, HRA 4995
BundeslandSachsen
BranchePharma, Chemie & Kunststoffe (Wichtige Kombi, da oft ähnliche Lieferketten)
Zeitraum01. Juni 2026 – 01. Juni 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Nr.DatumKategorie

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 536 IN 528/26

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 536/557 IN 528/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Katja Scarlett Daub e.K., geb. 31.03.1972, Dr.-Külz-Ring 13, 01067 Dresden Inhaber der Fa. City-Apotheken Dresden Dr. Katja Scarlett Daub e.K., Dr.Külz-Ring 13, 01067 Dresden, - wurde am 01.06.2026 um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Eigenverwaltung wurde angeordnet. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Stauffenbergallee 5, 01099 Dresden, Email geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 41886648 0 Telefax: 0351 41886648 9 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 31.07.2026 bei der Sachwalterin anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Sachwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Sachwalterin gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Sachwalterin gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin und ihre Familie aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO |die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 01.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 01.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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